Beschäftigung in der Ortenau
Saisonbedingter Anstieg der Arbeitslosenzahlen
Offenburg (st). Im August 2019 sind die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) leicht angestiegen. So beziehen aktuell 7.375 Familien beziehungsweise Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen.
Zunahme von fast einem Prozent im Vergleich zu Juli
Dies entspricht einer Zunahme von 0,8 Prozent gegenüber dem Vormonat, jedoch einem Rückgang um 7,6 Prozent im Vergleich zum August 2018. Die Zahl der Arbeitslosen hat um 1,9 Prozent gegenüber dem Vormonat zugenommen, allerdings im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9,9 Prozent abgenommen. „Der Anstieg der Fall- und Arbeitslosenzahlen im SGB II-Bereich hat jahreszeitliche Ursachen und ist typisch für den Ferienmonat August“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.
„Das Schuljahr wurde bereits im Vormonat Juli beendet und eine Berufsausbildung, Beschäftigung oder Arbeitsfördermaßnahme beginnt oft erst im Folgemonat September. In der Zeit dazwischen behalten oder erlangen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene einen SGB II-Leistungsanspruch und zählen statistisch als arbeitslos. Dies erklärt auch die deutliche Zunahme der Arbeitslosigkeit bei dieser Personengruppe“, so Mittelstädt weiter. Aussagekräftiger seien Vergleiche zum Vorjahresmonat – und hier beträgt der Rückgang nach wie vor knapp 10 Prozent.
Im August wurden 155 Arbeitssuchende vermittelt
Derzeit erhalten insgesamt 16.111 Personen Leistungen der KOA. 3.787 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 3.870 als Arbeitssuchende. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 7.657.
Hinzu kommen 5.054 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.470 reine ALG II-Leistungsbezieher, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten und brauchen, sowie 930 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.
Im August 2019 haben 155 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 25 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 180 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.
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