Solar- und Windenergie
Regionalverband diskutiert Planungskonzepte

Im Hinblick auf die Solarenergieplanung ist insbesondere der Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ein offener Punkt. | Foto: Regionalverband Südlicher Oberrhein
  • Im Hinblick auf die Solarenergieplanung ist insbesondere der Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ein offener Punkt.
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Ortenau (st) Der Planungsausschuss der Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag,  27. April, in Emmendingen über die Planungskonzepte und -kriterien zur Festlegung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaik- und Windenergieanlagen beraten. Die Aufstellungsbeschlüsse für die entsprechenden Fortschreibungen des Regionalplans hatte die Verbandsversammlung Ende November gefasst. 

Der Rechtsrahmen in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien unterliegt einem äußerst dynamischen Wandel. Seit dem 8. Februar 2023 sind das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie das novellierte Landesplanungsgesetz in Kraft. Demnach sollen die Regionalverbände jeweils mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche für Solarenergie und mindestens 1,8 Prozent für Windenergie sichern. Der ambitionierte gesetzliche Zeitplan sieht die Erarbeitung eines Planentwurfs noch im Jahr 2023 vor. Welche Flächen grundsätzlich in den Blick genommen werden sollen, war nun Gegenstand der Beratung.

Landwirtschaftliche Flächen

Im Hinblick auf die Solarenergieplanung sind insbesondere der Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen und dem stark nachlaufenden Netzausbau offene Punkte. Zu diesen Belangen fehlen qualifizierte Datengrundlagen vom Land. Verbandsdirektor Wolfgang Brucker: „Im Interesse eines zügigen Planungsverfahrens wollen wir unseren Kriterienkatalog bis Ende Mai finalisieren, um den Städten und Gemeinden ab Juni eine vorläufige Suchraumkulisse vorstellen und mit ihnen abstimmen zu können.“ Die Regionalräte betonten mehrheitlich, dass bei der Planung der Gebiete für die Solarenergienutzung in der Rheinebene auch Flächen mit hoher landwirtschaftlicher Güte in den Blick genommen werden müssten.

Auch im Bereich der Windenergieplanung liegen noch nicht alle vom Land in Aussicht gestellten Planungsgrundlagen abschließend vor. Um schnellstmöglich Klarheit unter anderem in Bezug auf das Auerhuhn zu erhalten, sind die Regionalverbände jüngst noch einmal an das Land herangetreten. Auch die vorläufige Windenergiekulisse wird mit den Kommunen diesen Juni abgestimmt werden.

„Wir machen heute einen weiteren Schritt in Richtung eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Region Südlicher Oberrhein“, so der Verbandsvorsitzende Otto Neideck. Er dankte den Regionalräten für deren konstruktive Mitwirkung unter sehr dynamischen, von Land und Bund erschwerten Bedingungen. „Der gesetzlich vorgegebene Zeitplan – im Übrigen adressiert an ein demokratisch legitimiertes Gremium – steht in keinem Verhältnis zu den zahlreichen fehlenden Datengrundlagen und noch ausstehenden Hinweispapieren vom Land. Wer fordert, muss jetzt auch liefern“, so Neideck.

Die Beschlussfassung über die Regionalplan-Entwürfe ist für Dezember 2023 vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 werden dann alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, im Rahmen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens zu den geplanten Gebieten für Freiflächen-Photovoltaik- und Windenergieanlagen Stellung zu nehmen.

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