Antwort an Kreisrat Friedrich Preuschoff
Regierungspräsidium stellt sich hinter Agenda 2030
Ortenau/Freiburg (st). Nach Ansicht von Linken-Kreisrat Friedrich Preuschoff verstößt ein am 25. Juli 2017 gefasster Beschluss des Kreistags des Ortenaukreises, wonach die Kliniken in Ettenheim, Kehl und Oberkirch bis auf weiteres als Portalkliniken geführt werden sollen, gegen das Landeskrankenhausgesetz. Damit hat sich Preuschoff an das Regierungspräsidium (RP) Freiburg als zuständige Rechtsaufsicht gewandt (wir berichteten). Das Antwortschreiben von Regierungsvizepräsident Klemens Ficht hat nun das Landratsamt Ortenaukreis veröffentlicht. "Es bestätigt unsere Position vollumfänglich", heißt es seitens der Pressestelle.
Im Schreiben selbst versichert Ficht, dass die Sorgen der Bürger um die Krankenhausversorgung sehr ernst genommen werden. Einen Verstoß gegen §3 Landeskrankenhausgesetzt und § 109 SGB V durch den Beschluss sehe das RP jedoch nicht. Für eine moderne, wirtschaftlich gesicherte und auch in Zukunft qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung im Ortenaukreis sei eine Konzentration des Leistungsangebots unabdingbar. Die geplanten Maßnahmen, die ja mit einer entsprechenden Weiterentwicklung des Leistungsspektrums an anderer Stelle korrespondieren würden, führten zu Verbesserungen, nicht aber zu Verschlechterungen der Versorgung im Ortenaukreis.
Aus Sicht der Krankenhausplang würden für den Ortenaukreis dabei drei oder vier Klinikstandorte als passend gelten. Anhaltspunkte, wonach der Ortenaukreis bei einer Umsetzung der Agenda 2030 seiner Pflichtträgerschaft nicht mehr nachkomme, bestehen nach Ansicht des RP deshalb nicht.
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