Zensus 2022
Personenbefragung und Gebäude- und Wohnungszählung

Ortenau (st). Bereits seit einer Woche läuft die Zensuserhebung 2022, teilt das Landratsamt Ortenaukreis mit. Sie besteht aus der Personenbefragung, die von Erhebungsbeauftragten persönlich durchgeführt wird, und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Letztere wird von den Statistischen Ämtern organisiert. Sie schicken an alle Wohnungs- und Hauseigentümer oder an Verwalter von Wohngebäuden direkt Schreiben mit Zugangsdaten für das Online-Portal, über das die Daten erhoben werden.

„Im Gegensatz zur Personenbefragung ist die GWZ eine Vollerhebung. Das heißt alle Eigentümer beziehungsweise Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum sind auskunftspflichtig. Bei der Personenerhebung werden zufällig ausgewählte Personen stichprobenhaft befragt. Folglich ist es denkbar, dass ein Haushalt sowohl bei der einen auch bei der anderen Erhebung auskunftspflichtig ist“, informiert Ingrid Noé, Leiterin der Zensuserhebungsstelle im Landratsamt Ortenaukreis.

Auch inhaltlich unterscheiden sich die Erhebungen. Bei der Personenerhebung geht es darum, die Einwohnerzahl festzustellen und mehr zur sozio-demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung zu erfahren. Durch die GWZ kann zum Beispiel mehr zur Struktur des Wohnraums eines Ortes, zu Befeuerungsarten und Mieten in Erfahrung gebracht werden. Dies hilft den Kommunen bei der Wohnraumplanung und dem Staat allgemein, etwa bei der Planung von Fördermaßnahmen für den ökologischen Umbau von Wohngebäuden oder für den sozialen Wohnungsbau.

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