Ab 1. Juni an allen Standorten
Patientenbesuche wieder möglich

Patientenbesuche sind am Ortenau Klinikum ab 1. Juni wieder möglich. | Foto: gro
  • Patientenbesuche sind am Ortenau Klinikum ab 1. Juni wieder möglich.
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Ortenau (st). Aufgrund der aktuell bundesweit und in der Ortenau stetig sinkenden Infektionszahlen geht auch die Anzahl der stationär betreuten Covid-19-Patienten am Ortenau Klinikum stark zurück. „Die Lage entspannt sich deutlich“ so Dr. Peter Kraemer, Medizinischer Direktor am Ortenau Klinikum. Denn nur noch sehr wenige Covid-19-Patienten am Ortenau Klinikum müssten derzeit intensivmedizinisch behandelt werden. Auch die Zahl der stationären Covid-19-Patienten ohne schwere Verläufe gehe stark zurück. „Wir werden in den nächsten Tagen in allen Häusern wieder nach und nach zum Normalbetrieb übergehen können und uns bemühen, alle verschobenen elektiven Eingriffe frühestmöglich nachzuholen“, so Dr. Kraemer. Gleichzeitig halte der Klinikverbund vorsorglich an allen Betriebsstellen weiterhin Covid-Intensivplätze vor.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ermöglicht das Ortenau Klinikum ab kommenden Dienstag, 1. Juni, wieder Patientenbesuche in allen seinen Häusern. Patienten können ohne Voranmeldung täglich von 15 bis 18 Uhr einen Besucher empfangen. Um den Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitenden auch weiterhin zu gewährleisten, müssen Besucher bestimmte Voraussetzungen beachten.

„Die vergangenen Monate waren mit den notwendigen Besuchseinschränkungen eine sehr schwierige Zeit für Patienten und Angehörige. Deshalb freuen wir uns, dass wir jetzt wieder Patientenbesuche grundsätzlich ermöglichen können“, betont Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. „Der Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern hat für uns am Ortenau Klinikum oberste Priorität. In allen drei Pandemiewellen hat das Ortenau Klinikum im Bundes- und Landesvergleich eine sehr große Zahl an Covid-19-Patienten behandelt. Deshalb gelten in unserem Klinikverbund sehr hohe Hygienestandards. Da sich der deutliche Rückgang der Infektionen und der Covid-19-Patienten in den vergangenen Tagen bestätigt hat, setzen wir jetzt die Lockerungen unserer Besuchsregeln um.“

Die neuen Besuchsregeln im Ortenau Klinikum im Detail:

  • Besuche von Patienten sind grundsätzlich ab 1. Juni erlaubt.
  • Jeweils ein Besucher pro Patient und pro Tag ist zulässig, Besucher können von Tag zu Tag variieren.
  • Besuchszeit: 15 bis 18 Uhr täglich – letzter Einlass 17.30 Uhr.
  • Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
  • Besuche von Covid-19-Patienten sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

Voraussetzungen für Besuche an allen Standorten:

  • Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung, mit einem Impfpass oder einer Impfbestätigung.
  • Oder: Nachweis einer zurückliegenden SARS-COV-2 Infektion durch einen positiven PCR-Test. Gültiger Zeitraum: 28 Tage bis maximal sechs Monate.
  • Oder: Bescheinigung eines negativen Schnelltest- oder PCR-Ergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Jeder Besucher muss sich an der Einlasskontrolle ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
  • Von jedem Besucher werden bei jedem Besuch die Kontaktdaten erfasst.
  • Im gesamten Ortenau Klinikum muss ein professioneller Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) getragen werden, der bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher nicht zugelassen.
  • Besucher müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.

Besucher, die kein Testergebnis vorweisen können, haben die Möglichkeit, sich an speziell eingerichteten Testzentren an allen Betriebsstellen des Ortenau Klinikums testen zu lassen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das Ortenau Klinikum allen Besuchern, sich im Vorfeld in den örtlichen Testzentren testen zu lassen und die Testbescheinigung mitzubringen.

Pflege und Betreuungsheim Ortenau Klinikum

Auch für das zum Ortenau Klinikum gehörende Pflege- und Betreuungsheim (PBO) wurden die Besuchsregeln angepasst. Jeder Bewohner kann pro Tag zwei Besucher empfangen. Die Besucher müssen analog zu den Voraussetzungen für einen Klinikbesuch den Nachweis für eine vollständige Impfung, eine zurückliegende Infektion mit SARS-COV-2 oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Auch dort bestehen Testmöglichkeiten vor Ort. Auf dem gesamten Heimgelände muss eine FFP2-Maske getragen werden. Auch sind die üblichen Hygieneregeln einzuhalten.

Weitere Informationen zu den Besuchs- und Hygieneregeln am Ortenau Klinikum gibt es unter www.ortenau-klinikum.de sowie am Pflege- und Betreuungsheim Ortenau Klinikum unter www.pb-ok.de.

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