Kopfläuse sind meldepflichtig
Parasiten sind lästig, aber ungefährlich

Werden Kinderköpfe besonders eng zusammengesteckt, haben es Kopfläuse leicht. | Foto: S.v.Gehren/pixelio.de
  • Werden Kinderköpfe besonders eng zusammengesteckt, haben es Kopfläuse leicht.
  • Foto: S.v.Gehren/pixelio.de
  • hochgeladen von Christina Großheim

Ortenau (ds). Sie sind bis zu drei Millimeter lang, ernähren sich von menschlichem Blut und verursachen einen fürchterlichen Juckreiz: Kopfläuse sind zwar unheimlich lästig, zum Glück aber ungefährlich. Nichtsdestotrotz ist der Befall nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig – sind die Parasiten doch Auslöser von Kleinepidemien. Auch aktuell haben wieder Kindertagesstätten und Schulen in der Ortenau mit den unliebsamen Parasiten zu kämpfen.

"Während des ganzen Jahres werden zahlreiche Kinder mit Lausbefall gemeldet, mit einer auch wissenschaftlich beobachteten Häufung der Fälle in den Sommer- und Herbstmonaten. Eine Erklärung dafür gibt es nicht", so Dr. Evelyn Bressau, Leiterin des kinder- und jugendärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt des Landratsamts Ortenaukreis, auf Anfrage. Kopfläuse treten unabhängig von der persönlichen Körperpflege und den hygienischen Verhältnissen auf. "Läuse neigen nicht dazu, den behaarten menschlichen Kopf zu verlassen, da sie außerhalb des Kopfes nicht lange überleben", erläutert Bressau. Eine Übertragung erfolgt direkt von Mensch zu Mensch durch Überwandern von Haar zu Haar. "Daher kann es vor allem bei langen Haaren sinnvoll sein, diese zusammenzubinden. Läuse können nur an Haaren gut und schnell klettern, springen oder fliegen können sie nicht", erklärt sie. Die Weitergabe über Gegenstände sei zwar nicht auszuschließen, spielte aber nach wissenschaftlichen Untersuchungen als Übertragungsweg kaum eine Rolle. Auch Haustiere seien keine Überträger von Kopfläusen.

Ein Kind mit Kopflausbefall darf eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen – erst dann wieder, wenn eine „Weiterverbreitung mit hoher Sicherheit auszuschließen ist“. "Dies wird durch die erste Behandlung mit einem Lausmittel erreicht. Praktisch bedeutet dies, dass umgehend nach der ersten Behandlung der Besuch der Einrichtung wieder möglich ist. Allerdings müssen die Eltern schriftlich zusichern, dass sie eine adäquate Behandlung durchgeführt haben und eine zweite Behandlung nach acht bis zehn Tagen durchführen werden", so Evelyn Bressau. Die Behandlung müsse mit einem zugelassenen Medizinprodukt, das zur Tilgung von Kopflausbefall nachweislich geeignet ist, erfolgen. Außerdem gehöre das sorgfältige Auskämmen des mit Wasser und Pflegespülung angefeuchteten Haars zur richtigen Behandlung. "Bei betroffenen Kontaktpersonen in der Familie muss eine Untersuchung und, wenn nötig, ebenfalls eine Behandlung erfolgen", betont die Ärztin. Eine zweite Behandlung sei deshalb grundsätzlich erforderlich, weil die Eihüllen der Larven für die Wirkstoffe der Mittel schwer durchlässig seien. "Am achten bis zehnten Tag sind die neuen Larven geschlüpft und sind mit der zweiten Behandlung leicht abzutöten", erklärt Bressau. Ergänzende Hygienemaßnahmen, wie das Reinigen von Kämmen, Bürsten und Haarspangen in heißer Seifenlösung, das Wechseln von Schlafanzügen, Bettwäsche, Handtüchern und Unterwäsche seien dabei von nachrangiger Bedeutung. Kopfbedeckungen, Schals und Ähnliches könnten für drei Tage in einer verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden.

"Seit Jahren sind teilweise schleppende Meldung und fehlerhafte Behandlung, auch betroffener Angehöriger, die Gründe dafür, dass Kopfläuse oft wochenlang in einzelnen Gruppen verbleiben und es dann auch zu erneuten Übertragungen kommt", beklagt die Expertin. Melden Eltern einen Kopflausbefall, muss die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung alle Eltern der betroffenen Gruppe oder Klasse informieren und zur Untersuchung ihrer eigenen Kinder auffordern.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.