Corona-Verordnung angepasst
Ortenaukreis zieht Empfehlung zurück
Ortenau (ag/st). Das Land Baden-Württemberg hat nach einer außerordentlichen Kabinettssitzung am gestrigen Samstag die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Nahezu zeitgleich veröffentlichte das Landratsamt eine Allgemeinverfügungs-Empfehlung für die Kommunen im Ortenaukreis. Wie das Landratsamt nun am heutigen Sonntag informierte, wurde diese inzwischen zurückgezogen. Ab dem morgigen Montag gilt die angepasste Corona-Verordnung des Landes.
Regelungen ab Montag
Diese beinhaltet laut Presseinformation des Landratsamts vom heutigen Sonntag: Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.Ansammlungen nach § 9 CoronaVO werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen, heißt es in der Information weiter.
Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren beziehungsweise ausgeweitet.
Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht. Die nicht-schulische Nutzung des Schulgebäudes wird eingeschränkt.
Kitas: Es ist eine konsequente Distanz bei der Gruppenbildung herzustellen.
Hochschulen: Es besteht eine weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen.
Eine vollständige Übersicht soll am Sonntagabend zusammen mit der Verkündung der Verordnung auf www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht werden.
Warum die Allgemeinverfügungs-Empfehlung zurückgezogen wurde
"Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat am Freitagabend über den Landkreistag Baden-Württemberg um 21.15 Uhr noch einen Erlass versandt, worin bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern beziehungsweise 50/100.000 Einwohnern bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 getroffen beziehungsweise empfohlen wurden", so das Landratsamt. "Da der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen im Ortenaukreis am 8. Oktober erstmals überschritten wurde und am 17. Oktober bei 43,14 pro 100.000 Einwohner lag, hat das Landratsamt Ortenaukreis daraufhin die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises am Samstagmittag über den Erlass informiert. Zum einen wurden die zwingend umzusetzenden Regelungen zu privaten Feiern mitgeteilt und zum anderen weitere infektionsschützende Maßnahmen empfohlen sowie eine Muster-Allgemeinverfügung als Arbeitshilfe für die Ortspolizeibehörden ausgearbeitet. Am Samstagabend zeigte sich, dass diese Arbeit umsonst war, weil das Land dann per Pressemeldung mitgeteilt hat, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Damit tritt ab Montag eine Änderung der Corona-Verordnung des Landes mit entsprechenden Regelungen in Kraft. Der Ortenaukreis hat daraufhin am Abend noch seine Städte und Gemeinden informiert und die Empfehlung vom Nachmittag zurückgezogen. Landrat Frank Scherer bedauerte diesen Ablauf, der erneut zeigt, wie wichtig eine vollständige und rechtzeitige Einbindung der Kreisebene beim Krisenmanagement ist. "
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