Kein Zuhause
Obdachlosigkeit kann jeden treffen, auch in der Ortenau
Ortenau (mak). Obdachlose, die auf der Straße leben, gehören mittlerweile zu einem gewohnten Bild in den Großstädten unseres Landes und ist keineswegs ein Phänomen der Dritten Welt. Und es ist nicht nur auf Großstädte beschränkt. Selbst kleine Städte und Gemeinden werden mit diesem Problem konfrontiert, auch in der Ortenau.
Alleinstehende Menschen und Familien
"Die Anzahl der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen ist schwankend und kann sich täglich ändern", erklärt Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt Oberkirch. Dort würden zurzeit etwa 30 Obdachlose leben. Überwiegend handele es sich um alleinstehende Menschen, aber auch Familien würden zu den Betroffenen gehören.
Ähnlich sieht das Bild in der Stadt Achern aus. Dort sind momentan 23 Menschen obdachlos, wozu zwei kleine Familien gehören. Obdachlos ist, wer über keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft verfügt.
Ziel ist Vermeidung von Obdachlosigkeit
In der Gemeinde Lauf sind derzeit 43 Menschen untergebracht, "wobei 39 Personen hiervon im Rahmen des Status' als Flüchtling, Asylbewerber und Asylberechtigte zur Vermeidung deren Obdachlosigkeit untergebracht sind. Derzeit sind alle Unterkünfte belegt", erklärt Thomas Gerth, Hauptamtsleiter der Gemeinde Lauf.
Die Gemeinde hat Häuser und Wohnungen gekauft und angemietet, um für eine dezentrale Unterbringung zu sorgen. Ziel der Kommunen ist es aber immer, die Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dazu sind die Kommunen als Ortspolizeibehörden nach dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg auch verpflichtet.
Keine Mindest- oder Maximalaufenthaltsdauer
Sind die Betroffenen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selbst in der Lage, die Obdachlosigkeit zu beseitigen, so sind die Kommunen angehalten, entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu bieten.
"Eine zeitliche Mindest- oder Maximalaufenthaltsdauer ist nicht vorgesehen. Die obdachlosen Personen bekommen jedoch zur Auflage, sich eigenständig um geeigneten Wohnraum zu kümmern und dieses Bemühen auch nachzuweisen", erklärt Daniela Chioditti vom Ordnungsamt der Stadt Oppenau.
Kein Mietvertrag, kein Mietrecht
Thomas Gerth, Hauptamtsleiter der Gemeinde Lauf ergänzt: "Da es sich bei der Obdachlosenunterbringung nicht um eine Wohnungsüberlassung im eigentlichen Sinne handelt, also kein Mietvertrag zustande kommt, tritt kein Mietrecht ein."
Für die Kosten der Unterbringung hat die Gemeinde Lautenbach eine Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte erlassen. "Die Kosten trägt der Obdachlose selbst oder gegebenenfalls das Jobcenter", erklärt Gabriele Armbruster, Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde Lautenbach.
Wohnraum für Notfälle
In der Stadt Oberkirch sind die Gebührensätze gestaffelt. Für Einzelpersonen oder erste Personen eines Haushaltes belaufen sich die Kosten auf 371 Euro pro Monat, für weitere erwachsene Personen 184 Euro und für weitere Personen unter 18 Jahren werden 92 Euro im Monat fällig.
Häufig handele es sich aber um Transferleistungsempfänger, so dass "die Leistungsträger die Kosten der Unterbringung an die Stadt erstatten", so Ulrich Reich. Bei der Stadt verblieben aber die über Gebühren nicht gedeckten Kosten, vor allem die Leerstands- und Vorhaltekosten, da die Kommune grundsätzlich verpflichtet sei, Wohnraum für Notfälle bereit zu halten.
Brüchen im Lebenszyklus
Die Gründe, warum Menschen in die Obdachlosigkeit abgleiten, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. "Häufig hängen die Gründe mit Brüchen im Lebenszyklus zusammen", erklärt Helga Sauer von der Stadt Achern.
Konkrete Gründe können aber auch unvorhersehbare Ereignisse wie ein Brand sein, ebenso können Arbeitslosigkeit, Schulden, Scheidung vom Ehepartner und steigende Mieten ein Abrutschen in die Obdachlosigkeit bedeuten.
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