Landratsamt appelliert
Nur notwendige Besuche in Pflegeeinrichtungen
Ortenau (st). Bundesweit gibt es immer mehr Fälle von Corona-Virus-Mutationen. Im Ortenaukreis wurde bereits die britische Variante B 1.1.7. nachgewiesen, die nach Experten als bis zu sechsmal ansteckender gilt als die Ursprungsvariante. Hinweise darauf, dass die Mutante schwerere Krankheitsverläufe verursacht, gibt es bisher nicht.
Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sind aufgrund ihres Alters, häufig vorkommender Grunderkrankungen oder ihrer meist eingeschränkten Mobilität grundsätzlich anfälliger für Infektionen. Das Gesundheitsamt und die Heimaufsicht des Ortenaukreises rufen aufgrund der aktuellen Situation deshalb dazu auf, auf nicht notwendige Besuche in stationären Pflegeheimen zu verzichten.
Flächendeckende Besuchsverbote vermeiden
„Die Einrichtungen im Ortenaukreis leisten vorbildliche Arbeit und tun alles in ihrer Macht stehende, damit sich das Virus in ihren Häusern nicht verbreitet. Deswegen richtet sich unser Appell nun insbesondere an die Besucher von Pflegereinrichtungen, denn es kommt immer wieder vor, dass das Virus von außen in die Einrichtungen getragen wird“, informiert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. „Wir möchten aber eine vollkommene und flächendeckende Schließung von stationären Einrichtungen und generelle Besuchsverbote unbedingt vermeiden. Dafür bedarf es jetzt aber einer besonderen Disziplin der Besucher. Jeder muss für sich auch im Sinne der Gemeinschaft prüfen, ob ein Besuch momentan dringend notwendig ist. Ansonsten bitten wir momentan von Besuchen abzusehen, die nicht aus psychosozialen Gründen erfolgen“, erklärt Bressau.
Ausnahmen
Ausnahmen stellen Besuche aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel zur Sterbebegleitung oder bei schwer demenzkranken Personen, dar. „Wir sind uns bewusst, dass dies weitere Herausforderungen und Einschränkungen für Angehörige und Bewohner bedeutet. Es geht nun aber darum, die Einrichtungen vor dem Eintrag der hochansteckenden Virus-Varianten bestmöglich zu schützen“, betont Bressau.
In diesem Zusammenhang haben Gesundheitsamt und Heimaufsicht die Pflegeeinrichtungen im Ortenaukreis auch nochmals sensibilisiert, innerhalb der Einrichtungen konsequent darauf zu achten, dass das Personal nur innerhalb des gleichen Bewohnerkreises eingesetzt wird und die Bewohner - insbesondere bei den Essenszeiten – eine noch größere Distanz und die bestehenden Hygieneregeln konsequent einhalten.
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