Rückstaueinrichtungen verhindern, dass der Keller bei Starkregen vollläuft
Nur beim Notstand pumpt die Feuerwehr umsonst

Liegt der Keller unter der Rückstauebene der Kanalisation, kann bei starkem Regen Wasser durch die Abflüsse eindringen. | Foto: gro
  • Liegt der Keller unter der Rückstauebene der Kanalisation, kann bei starkem Regen Wasser durch die Abflüsse eindringen.
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Ortenau (gro). Das Unwetter, das vor einer Woche rund um Offenburg wütete, sorgte dafür, dass in einzelnen Stadtteilen Wasser in die Keller drang. Nicht, weil Flüsse oder Bäche über die Ufer getreten waren, sondern weil die Kanalisation den Wassermassen nicht mehr gewachsen war. "Die Planung und der Bau von Kanalisation erfolgt nach rechtlichen und technischen Vorgaben", so Ralph-Edgar Mohn, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbands "Raum Offenburg". "Technische und ökonomische Gründe fließen dabei in die Dimensionierung ein. Dabei wird in Kauf genommen, dass für Regenereignisse die Kanalisation eingestaut werden kann."

Im Klartext: Das öffentliche Abwassersystem kann nicht auf alle Eventualitäten ausgelegt werden, die Bürger müssen damit leben, dass es bei Starkregen zu Wasser im Keller kommen kann. Mohn: "Der Bürger muss sich durch einen Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage gegen Rückstau selbst schützen." Dies ist auch in Lahr so: "In erster Linie ist der Grundstückseigentümer für die Sicherung gegen Starkregenereignisse verantwortlich", stellt Udo Lau, Stadtbauamt Lahr, fest. "Die Stadt Lahr gibt in ihrer Abwassersatzung klar vor, dass jeder Grundstückseigentümer seine unter der Rückstauebene liegenden Entwässerungsanschlüsse selbst gegen Rückstau sichern muss. Die Rückstauebene ist hierbei die Oberkante der Straße und somit auch des öffentlichen Kanals mit seinen Kontrollschächten."

Doch warum wird das Abwassernetz nicht auf starke Regenfälle ausgelegt? "Eine größere Kapazität der Kanalisation würde zu exponentiell steigenden Herstellungskosten und Abwassergebühren führen", erläutert Mohn: "Demgegenüber ist der Aufwand seitens der Bürger für den Rückstauschutz in den Häusern relativ gering."

Um die lokal auftretenden Starkregenereignisse in der Zukunft abzufedern, gebe es Vorgaben, betont Mohn: "In der aktuellen Gesetzgebung wurde die Grundlage geschaffen, hier langfristig vorzubeugen, indem in der Bauleitplanung beispielweise gefordert wird, Regenwasser vor Ort zu versickern oder zurückzuhalten und nur langsam an die weiterführende Kanalisation abzugeben. Dies kann durch eine Dachbegrünung, den Bau von Zisternen und der Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbelägen erfolgen." In Offenburg werde dies bei Neubaugebieten so gehandhabt.

Die Hausbesitzer sind nicht nur in der Pflicht, wenn es um den Schutz des Eigentums geht. Wer nicht vorgesorgt hat und die Feuerwehr ruft, um das Wasser aus dem Keller pumpen zu lassen, muss für den Einsatz zahlen. "Dabei handelt es sich laut dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz nicht um eine Pflichtaufgabe", erklärt Wolfgang Schreiber, Pressesprecher der Feuerwehr Offenburg. Solange nur einzelne Keller betroffen seien und das Wasser nicht flächendeckend im Stadtgebiet stehe, sei dies kein öffentlicher Notstand. Die Betroffenen erhielten einen Kostenbescheid.

Diese Praxis bestätigt auch Thomas Happersberger, Leiter der Feuerwehr Stadt Lahr: "In Lahr hatten wir vor zwei Jahren Starkregen, der dafür sorgte, dass Wasser in die Keller eindrang. Seit ich in Lahr bin, waren nur einzelne Stadtteile nie die gesamte Stadt betroffen."
Wer auf den Kosten für einen solchen Einsatz der Feuerwehr nicht sitzen bleiben möchte, braucht eine Gebäudeversicherung, die auch Elementarschäden abdeckt.

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