Gleicher Lärmschutz für Tunneleinfahrten
Noch offene Finanzierungsfragen

Ortenau (st). „In Sachen Lärmschutz wird es keinen Unterschied zwischen dem nördlichen und südlichen Eingang des Offenburger Tunnels geben“, berichtet CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß aus Berlin. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist wie der Abgeordnete der Auffassung, dass die Beschlüsse zum Lärmschutz des Projektbeirates für die Tunnelausgänge im Süden wie im Norden der Stadt gelten müssten. Allerdings gibt es noch offene Finanzierungsfragen, welche das BMVI derzeit noch mit den Projektbeteiligten zu klären versucht.

„Die im Projektbeirat geforderten Lösungen, welche im Bundestagsbeschluss 2016 festgeschrieben wurden, sind hierzu eindeutig“, so Weiß. Der Projektbeirat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Maßstäbe der Kernforderung drei und vier auch in den Abschnitten 7.1 bis 8.0 gelten sollen. Daraus ist nach Ansicht des Abgeordneten und des Ministeriums zu entnehmen, dass für den gesamten Abschnitt 7.1 (Offenburger Tunnel) das gleiche Lärmschutzniveau gilt wie im Süden. Entsprechend müsse für den gesamten Planfeststellungsabschnitt, und damit auch für beide Einfahrten, das gleiche Lärmschutzniveau gelten. Anderenfalls wäre der künftige Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft. Deshalb sei es unverständlich, dass es angesichts dieser an und für sich eindeutigen Beschlusslage in den vergangenen Monaten zu Verwirrungen gekommen sei.

Etwaige Abweichungen von den Kernforderungen sind laut Weiß nicht akzeptabel. „Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Vereinbarungen des Projektbeirats präzise eingehalten und beachtet werden. Ein Zurückfallen hinter diese Beschlüsse wird es mit mir nicht geben“, so Weiß abschließend. Zu dieser Sachlage hat Peter Weiß auch die Bürgermeister von Appenweier und Offenburg, Landrat Frank Scherer sowie den Direktor des Regionalverbandes Südlich Oberrhein Christian Dusch schriftlich informiert.

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