Probleme durch Ruhestörung und Alkoholkonsum
Nach Schulschluss geht es manchmal richtig hoch her
Ortenau (jtk). Die Stadt Achern geht restriktiver gegen Trinkgelage und andere Formen der Störung der öffentlichen Ordnung auf Schulgelände vor. „Der Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen ist vollkommen in Ordnung, massive Störungen der öffentlichen Ordnung bis hin zu unappetitlichen Hinterlassenschaften akzeptieren wir aber nicht“, so Oberbürgermeister Klaus Muttach. Damit Polizei und Ordnungskräfte dies auch durchsetzen können, wurden in Abstimmung mit den Schulleitern an allen Schulen entsprechende Festlegungen getroffen und auch veröffentlicht. So ist Rauchen und Alkoholkonsum generell verboten. Damit Zuwiderhandlungen nicht nur mit einem Platzverbot, sondern auch mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden können, will die Stadt die polizeiliche Umweltschutzverordnung entsprechend ändern. Nach 20 Uhr soll der Aufenthalt generell nicht mehr gestattet sein.
Achern
"Neben der Belästigung der Angrenzer sind teilweise die Hausmeister am Folgetag über eine Stunde lang sinnlos damit beschäftigt, Hinterlassenschaften von abendlichen Gelagen zu beseitigen", so Oberbürgermeister Klaus Muttach. Er lobt in diesem Zusammenhang allerdings auch die verstärkte Präsenz der Polizei, die schon jetzt sichtbar Wirkung zeigt. Diese Wirkung wolle man durch klare Regelungen für den Aufenthalt auf Schulhöfen und Sanktionsmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen verstärken. Aktuell bringt der städtische Bauhof auf allen Schulhöfen die entsprechende Beschilderung an.
Offenburg
Wie sieht es anderswo aus? Nachfrage in den Schuleinzugsbereichen Offenburg und Lahr zeigen ähnliche Ergebnisse.
Bis auf die eingezäunten Konrad-Adenauer-Schule und Theodor-Heuss-Schule liegen die öffentlichen Nutzungszeiten in den Offenburger Schulen ebenfalls bis spätestens abends 20 Uhr. Rauchen und Alkohol sind untersagt. „Bei hartnäckigen Problemen kommt es immer wieder zu sporadischen Polizeikontrollen. Platzverweise führen selten zum gewünschten Erfolg“, so Florian Würth von der Pressestelle der Stadt Offenburg. Bei Stadtteilkonferenzen informieren Anwohner regelmäßig über Vorfälle von Ruhestörungen und Alkoholgelagen. Es besteht eine regelmäßige Abstimmung zwischen den Schulleitern und Klaus Keller, Abteilungsleiter Schulwesen der Stadt.
Lahr
Die Stadt Lahr duldet den friedlichen Aufenthalt bis zirka 22 Uhr. Der Kommunale Ordnungsdienst zeigt Präsenz im Umfeld von Schulen und arbeitet auch mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst zusammen. Dieser agiert in Absprache mit den jeweiligen Schulleitern. Bei sogenannten Brennpunkten ist der Sicherheitsdienst besonders im Einsatz. Ein eventuell unbefugter Kreis – Personen mit Alkohol, Drogen und ähnliches – wird aufgefordert, das Gelände zu verlassen. In Härtefällen wird die Polizei hinzugezogen. Bei strafrechtlichen Vorfällen werden die Personalien durch die Polizei aufgenommen und gegebenenfalls ein Hausverbot ausgesprochen. Derzeit sind außerdem entsprechende Schilder in Planung. Außerdem wird aktuell eine Benutzungsverordnung für alle Lahrer Schulhöfe erarbeitet.
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