Fremde Kirschen naschen ist strafbar
Mundraub ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr

Noch sind die Äpfel nicht reif, doch die Verlockung ist süß. | Foto: Foto: ds
  • Noch sind die Äpfel nicht reif, doch die Verlockung ist süß.
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Ortenau (ds). Kirschen, Himbeeren, die ersten Stachel- und Johannisbeeren – mancheinem fällt es im Moment schwer, den süßen Verlockungen am Wegesrand zu widerstehen. Doch Mundraub ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Wer sich an fremden Obstbäumen- und Sträuchern vergreift, begeht eine Straftat.

"Bis 1975 gab es den Begriff Mundraub mit der Definition: (erlaubte) Entwendung von Nahrungs- und Genussmittel in geringen Mengen oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr", informiert Rechtsanwalt Benjamin Schütz, von der Offenburger Kanzlei Fahr, Groß, Indetzki. Der Tatbestand stammt aus der Not der Nachkriegszeit, um die bedürftige Bevölkerung nicht zu sehr mit Verboten zu belasten.

"Heutzutage wird aber bei Diebstahl kein Unterschied mehr gemacht, ob es um Lebensmittel geht oder andere Gegenstände", betont Schütz. Daher darf man sich auch nicht einfach Früchte  – egal ob eine einzelne zum Probieren oder gleich eine ganze Tüte voll – vom fremden Baum pflücken, ohne die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben.

"Allerdings wird bei dem Straftatbestand des Diebstahls geringwertiger Sachen nur dann ein Strafverfahren eingeleitet, wenn vom Geschädigten, also vom Eigentümer der Früchte, ein Strafantrag gestellt wird", so Benjamin Schütz. Erst wenn im Umfang nicht mehr geringfügiger Mengen geklaut wird, in der Regel ab einem Wert von 50 Euro, wird dies als Straftat durch die Behörden von Amts wegen verfolgt. "Gewerbsmäßiger Obstklau in größerem Stil, also insbesondere zum Zwecke des Weiterverkaufs – wird dabei stärker bestraft. Der Bestohlene hat außerdem Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche", erklärt der Rechtsanwalt weiter.

Karl-Wendelin Spinner vom gleichnamigen Obsthof in Oberkirch-Nußbach hat schon des Öfteren Anzeige erstattet: "Wenn ich jemanden beim Klauen erwische, versuche ich natürlich, das erst einmal in einem Gespräch zu klären. Ist derjenige aber uneinsichtig, zeige ich ihn an." Mittlerweile hat sich der Obstbauer angewöhnt, den Obstdieb erst in flagranti zu fotografieren und dann erst anzusprechen. "So ist leugnen zwecklos", sagt Spinner.

Karl-Wendelin  Spinner ist ein gebranntes Kind: Vor einigen Jahren hat man ihm 45 Kirschbäume völlig leer geräumt. "Das waren rund 600 bis 700 Kilogramm", erinnert er sich. "Die Menschen haben immer weniger Respekt vor fremdem Eigentum", so seine Beobachtung. Erst am Sonntag wieder hat er einen älteren Mann mit drei Kindern erwischt, die sich schamlos an seinen Obstbäumen bedienten. Die Ausreden kann er schon nicht mehr hören: "Entweder will man nur vom Boden aufgehoben haben oder eigentlich etwas kaufen, doch die Läden haben schon geschlossen", berichtet er. Hin und wieder beobachtet er auch, dass Schüsseln oder Tüten schnell weggeworfen werden, wird man erwischt. "Das passiert aber nicht morgens um 10 Uhr, sondern meist abends zwischen 18 und 20 Uhr", so Karl-Wendelin Spinner.

"Anwaltliche Verfahren oder gar Strafverfahren kommen hier vergleichsweise aber selten vor", berichtet der Offenburger Rechtsanwalt Benjamin Schütz. Dennoch sollte man die Verbotslage keinesfalls unterschätzen: "Auch einzelne Spaziergänger, die im Vorbeigehen hier und da mal Früchte mitgehen lassen, schaden den Landwirten mehr als gedacht. Wer rechtmäßig pflücken will, findet zum Beispiel unter www.mundraub.org sogar eine private Landkarte mit Eintragungen solcher Bäume und Sträucher, deren Ernte zum 'wilden Pflücken' freigegeben wurde."

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