Agentur für Arbeit über Auszahlungen
Mehr Kurzarbeit durch Lockdown

Kurzarbeit hilft Betrieben während der Pandemie.  | Foto: mak

Ortenau (gro). Die Zahl der Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen, steigt wieder in der Ortenau. "Die aktuellen Statistikdaten, die uns vorliegen, bilden den Zeitraum vom 11. Dezember bis 13. Januar ab. In dieser Zeit haben im Ortenaukreis insgesamt 283 Unternehmen Kurzarbeit für 2.514 Menschen neu angezeigt", teilt Roswitha Huber, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Offenburg, mit. Insgesamt hätten seit April vergangenen Jahres 6.359 Ortenauer Betriebe für 88.231 betroffene Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt. Wie viele Beschäftigte tatsächlich verkürzt arbeiteten, zeige sich erst zeitversetzt, wenn die Betriebe die Kurzarbeit abrechnen würden. Dafür könnten sich die Unternehmen insgesamt drei Monate Zeit lassen.

Einige seit mehreren Monaten in Kurzarbeit

Wie lange die Kurzarbeit in den Unternehmen angedauert habe, sei sehr unterschiedlich. "Während einige Unternehmen nur in vereinzelten Monaten Kurzarbeitergeld abrechnen, um kurzfristige Einbrüche abzudecken, sind andere Betriebe mit größeren Umsatzeinbußen bereits mehrere Monate bis über ein Jahr im Bezug", zeigt Huber auf. Nach Einschätzungen der Arbeitsagentur würden wohl ab dem Beginn des harten Lockdowns Mitte Dezember Gastronomie, große Teile des Einzelhandels, Freizeiteinrichtungen und Friseure wieder auf das Instrument setzen. Auch in der Industrie gebe es einige Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen. "Genaue Zahlen liegen uns noch nicht vor", betont die Pressesprecherin. Dies sei erst Ende Januar der Fall.

Deshalb sei im Augenblick ebenfalls noch nicht möglich festzustellen, wie viele Unternehmen Folgeanträge gestellt hätten. "Viele Firmen haben gleich für ein Jahr Kurzarbeit beantragt, bei diesen Arbeitgebern läuft die Bezugsfrist noch bis 28. Februar oder 31. März", erklärt Roswitha Huber. Allerdings stelle man fest, dass die Zahl der Anzeigen und Anträge in der vergangenen Woche gestiegen sei.

Betriebe, die Kurzarbeit beantragen wollten, müssten beachten, dass ein Anspruch erst bestehe, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent hätten. Dies könne der Fall sein, wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgten, dass Betriebe vorübergehend geschlossen würden oder aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausblieben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden müsse. "Wichtig ist, dass die Kurzarbeit rechtzeitigt angezeigt wird", empfiehlt Huber. Die Anzeige müsse bis zum letzten Tag des ersten Bezugsmonats vorliegen. Werde die Kurzarbeit im Bewilligungszeitraum mindestens für drei zusammenhängende Monate unterbrochen, müsse ein neuerlicher Arbeitsausfall im ersten Abrechnungsmonat zwingend neu angezeigt werden: "Ich würde empfehlen vor erstmaliger Beantragung mit der Agentur für Arbeit Offenburg unter Telefon 0800/4555520 Kontakt aufzunehmen."

Wie sehr die Wirtschaft in der Ortenau durch die Corona-Pandemie durcheinandergewirbelt wurde, zeige die Summe des 2020 ausbezahlten Kurzarbeitergelds: 80 Millionen Euro im Gegensatz zu zirka 1,3 Millionen Euro in 2019. Nur wenige Anträge werden laut der Agentur für Arbeit Offenburg abgelehnt – wenn etwa Unterlagen fehlten oder die Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt seien. In diesem Fall erhalte der Betrieb kein Kurzarbeitergeld und müsse seinen Beschäftigten für den Zeitraum das vereinbarte Gehalt bezahlen.

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