Kreistag beschließt
Mehr Geld für Schülerbeförderung
Ortenau (st). Der Kreistag des Ortenaukreises hat sich einstimmig für eine bessere Unterstützung der Flächengemeinden bei der Schülerbeförderung ausgesprochen und in diesem Sinne eine Neufassung der „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ beschlossen. Von dieser Neufassung profitieren Gemeinden mit weitverzweigten Seitentälern oder abgelegenen Streusiedlungen wie Wolfach mit Kirnbach, Halbmeil und St. Roman, wo kein oder kein ausreichender Buslinienverkehr die Schüler zur Schule bringen kann. Dort organisieren die Schulträger, also in der Regel die Gemeinden, über Verträge mit Beförderungsunternehmen und Privatleuten die Schülerbeförderung mit Bussen oder die Eltern bringen ihre Kinder mit Privatautos zur Schule.
Kostenerstattung
Diese Fahrten werden anteilig durch die Schulträger finanziert, wobei die Träger eine Kostenerstattung durch den Ortenaukreis in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Schuljahr für Regelschüler und bis zu 4.000 Euro für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen geltend machen können. Zukünftig kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro für Regelschüler und 6.000 Euro für Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen gewährt werden.
Höchstbeträge reichen nicht mehr
Verkehrsdezernent Michael Loritz erklärt den Grund für die Erhöhung der maximalen Erstattungsbeträge: „Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Höchstbeträge in vielen Fällen nicht mehr ausreichen und manche Städte und Gemeinden zusätzlich erhebliche Beträge für den Schülertransport aufbringen müssen. Und das obwohl wir im Ortenaukreis im Vergleich mit den anderen Landkreisen im Regierungsbezirk Freiburg schon die zweithöchsten Erstattungsbeträge festgelegt haben.“
Privatfahrten
Auch Eltern in schwächer angebundenen Ortsteilen, die ihre Kinder mangels ausreichender Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr oder fehlender Schülerbusse mit dem privaten Kraftfahrzeug befördern müssen, werden auf Initiative des Ortenaukreises besser gestellt. Konnte es bisher sein, dass der Erstattungshöchstbetrag schon ausgeschöpft war, bevor die Privatfahrten der Eltern zum Zuge kamen, so hat in Zukunft die Kostenerstattung der Privatfahrten Vorrang vor der Erstattung der Vertragskosten der Gemeinden. Das führt dazu, dass mehr Eltern von der Kostenerstattung profitieren und teilweise höhere Erstattungsbeträge an die Familien im Ländlichen Raum ausbezahlt werden können.
Landrat Frank Scherer begrüßt die Verbesserungen: „Gerade unsere sehr ländlichen Gemeinden dürfen nicht auf besonders hohen Kosten für die Schülerbeförderung sitzen bleiben. Außerdem möchte ich nicht, dass Familien im ländlichen Raum aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen finanziell schlechter gestellt werden als in anderen Kreisgebieten. Ich freue mich sehr darüber, dass der Kreistag in diesem Sinne entschieden hat.“
Von der neuen Regelung könnten die Gemeinden Biberach, Gengenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch (Außenbereiche von Ödsbach), Oberwolfach, Wolfach, Hornberg, Lahr (Strecke Langenhard–Sulz), Oppenau, Seelbach und Zell am Harmersbach profitieren.
Auf eigene, sowie auf die Initiative der Kreistagsfraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und Freien Wähler, die Anträge zum Thema gestellt hatten, hat die Kreisverwaltung die Satzungsänderungen zur Verbesserung der Kostenerstattung erarbeitet. Die neu gefasste „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ und die ergänzenden Richtlinien des Ortenaukreises für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren sind in Kürze unter www.ortenaukreis.de abrufbar.
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