Schnelle Verfahren gewünscht
Ladendiebstahl: Schäden in Milliardenhöhe

Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. | Foto: Archivfoto: gro
  • Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.
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Ortenau (mak). Die Schäden sind enorm und Ladendiebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. "Insgesamt 4,4 Milliarden Euro entgingen 2019 dem Handel durch Diebstahl und organisationsbedingte Verluste – das sind rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr“, so das EHI Retail Institute zu den Ergebnisse der aktuellen Studie „Inventurdifferenzen im deutschen Handel 2020“. Rein statistisch gesehen würde durch jede Person in Deutschland ein Warenwert von knapp 30 Euro pro Jahr gestohlen. "Von den 4,4 Milliarden Euro Inventurverlusten entstehen 3,75 Milliarden durch Entwendung. Waren im Wert von 2,44 Milliarden Euro werden durch Kunden gestohlen, 950 Millionen werden von eigenen Mitarbeitenden entwendet und 360 Millionen Verlust gehen auf Diebstähle durch Lieferanten und Servicekräfte zurück. 660 Millionen Euro Schaden entstehen durch organisatorische Mängel, beispielsweise durch falsche Preisauszeichnung", so das EHI Retail Institute weiter.

100 Millionen Euro Schaden in Südbaden

Auch für den Bereich Südbaden, zu dem die Ortenau gehört, sind die Schäden, die durch Ladendiebstahl verursacht werden, groß. "Wir gehen von rund 100 Millionen Euro aus", erklärt Peter Spindler, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südbaden auf Nachfrage.

Tendenz rückläufig

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 1.815 Ladendiebstähle in der Ortenau. Die Tendenz sei in den vergangenen fünf Jahren insgesamt rückläufig, so Wolfgang Kramer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Offenburg auf Anfrage. Auch für das laufende Jahr gehe man von einem Rückgang aus.
Einen Rückgang bei den leichten Ladendiebstählen macht auch Spindler aus, allerdings würden die schweren Diebstähle durch organisierte Banden zunehmen. In der Ortenau handle es sich in den überwiegenden Fällen um Einzeltäter, so Kramer. Und weiter: "In weitaus weniger Fällen aber auch um eine gemeinschaftliche Begehung oder gar um organisierte Diebstähle, eine prozentuale Darstellung hiervon gibt unsere statistische Erfassung nicht her."

Nur zwei Prozent erstatten Anzeige

Von den geschädigten Händlern würden nur rund zwei Prozent der Ladendiebstähle zur Anzeige gebracht, moniert Peter Spindler. "Die strafrechtliche Verfolgung führt oft zur Einstellung des Verfahrens. Viele Händler schrecken daher vor dem Aufwand einer Anzeige zurück." Er lobte aber die Bemühungen der Justiz, auch kleinere Diebstähle konsequent zu verfolgen. Hierbei sei vor allem die Abschaffung der Bagatellgrenze in Baden-Württemberg ein wichtiges Signal gewesen. Bis Mitte 2018 regelte der sogenannte Kleinkriminalitätserlass, dass bei Ladendiebstählen mit Schäden von bis zu 25 Euro ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in der Regel nicht besteht. Diese Wertgrenze wurde aufgehoben. "Es muss ganz eindeutig sein, dass Ladendiebstahl eine Straftat ist, die verfolgt wird", so Spindler. Dies mache auch die Einführung eines Modells in Freiburg deutlich, ergänzt er. Dieses beschleunigte Verfahren sehe vor, dass erwischte Ladendiebe noch am selben Tag einem Richter vorgeführt und nach Möglichkeit verurteilt werden. "Eine flächendeckende Einführung dieses Verfahrens wünschen wir uns", sagt Spindler.

Händler, die einen Dieb auf frischer Tat ertappen, dürfen diesen übrigens laut der Strafprozessordnung bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen, so Wolfgang Kramer. "Hierbei gilt es aber die eigene Unversehrtheit und bestehende Risiken zu berücksichtigen", so Kramer abschließend.

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