Christian Keller erhebt schwere Vorwürfe
"Krankenkassen bereichern sich an Kliniken"
Ortenau (st). Das Ortenau Klinikum als einer der großen kommunalen Klinikverbünde in Baden Württemberg übt deutliche Kritik an der aktuellen bundesweiten Verrechnungspraxis der Krankenkassen gegenüber den Kliniken in Deutschland. Die Kassen haben in den vergangenen Wochen seit Jahren erbrachte Leistungen nachträglich gekürzt und die Rückforderungen mit laufenden Vergütungen verrechnet, heißt es in einer Presseinformation. Beim Ortenau Klinikum machen erste Kürzungen bereits eine Millionensumme aus, gab Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller jetzt bekannt. Allerdings befürchtet Keller, dass damit erst die Spitze eines Eisberges sichtbar wird. Der Schaden kann sich auf bis zu vier Millionen Euro belaufen.
Versorgung in Gefahr
„Was derzeit in Deutschland vorgeht, ist ungeheuerlich. Offensichtlich nehmen es einige gesetzliche Krankenkassen bewusst in Kauf, die medizinische Versorgung in einigen Bereichen, wie etwa der Schlaganfallversorgung oder der Intensivversorgung, aus rein wirtschaftlichen Erwägungen aufs Spiel zu setzen. Die Krankenkassen bereichern sich an den Kliniken. Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht gedeckt und treibt die seit Jahren unterfinanzierten Kliniken an den Rand der Existenz. Die Kassen forcieren diese Praktiken sogar bewusst, obwohl der Gesetzgeber genau dies mit dem am 9. November im Bundestag verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verhindern wollte“, so Keller
Komplexpauschale für Schlaganfallbehandlung
Ein Beispiel für die nachträgliche Verrechnungspraxis sei der sensible Bereich der Schlaganfallbehandlung. Als Begründung beriefen sich die Krankenkassen auf ein sehr umstrittenes Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom Juni dieses Jahres, in dem dieses den Begriff „halbstündige Transportentfernung“ völlig überraschend neu interpretiert habe. Als Voraussetzung zur Abrechnung einer Schlaganfallkomplexbehandlung über eine sogenannte Komplexpauschale müsse jede behandelnde Schlaganfalleinheit, Stroke Unit, über Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken, die eine Abteilung für Neurochirurgie und Neuroradiologie vorhalten, sicher stellen, dass diese speziellen Abteilungen mit dem schnellsten Transportmittel innerhalb von 30 Minuten erreichbar sind, wenn das Krankenhaus diese Abteilungen nicht selbst vorhält. Bisher seien alle Beteiligten davon ausgegangen, dass mit der „halbstündigen Transportentfernung“ die Zeit im Transportmittel, also Rettungswagen oder Hubschrauber, gemeint sei. Das BSG wäre aber -nicht nachvollziehbar- zu der Auffassung gelangt, dass die Zeit bereits mit der Entscheidung, dass eine Verlegung stattfinden muss, also schon bevor das Rettungsmittel bestellt wurde, zu laufen beginne.
Das für die amtliche medizinische Klassifikation im Krankenhausbereich zuständige Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, eine Behörde im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, habe zwischenzeitlich klargestellt, dass unverändert mit der halbstündigen Transportentfernung die Zeit gemeint sei, die der Patient im Transportmittel verbringt. Unbeschadet dessen fordern einige Krankenkassen von Krankenhäusern, die in komplexen Fällen Schlaganfallpatienten weiter verlegen mussten, die Vergütung für alle Schlaganfallpatienten vier Jahre rückwirkend, also ab 2014, zurück, heißt es in der Pressemitteilung der Ortenau Klinikums weiter. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn habe mehrfach betont, dass das in Rede stehende Urteil keine Auswirkungen auf die Vergangenheit haben könne, um nicht die allgemeine Schlaganfallversorgung vor allem im ländlichen Raum zu gefährden.
"Kassen umgehen Gesetzesänderung"
Als Gegenmaßnahme und zum Vertrauensschutz der Krankenhäuser sei in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz unter anderem eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Forderungen und insbesondere für Rückforderungen von Krankenkassen von vier auf zwei Jahre vorgesehen. Trotzdem hielten die Kassen an ihrer Vorgehensweise fest und versuchten, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes vor Jahren gezahlte Gelder zurück zu holen. Bundesgesundheitsminister Spahn habe erst kürzlich in seiner Rede zur Eröffnung der Messe Medica am 12. November in Düsseldorf das Verhalten der Krankenkassen mit den Worten „Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn“ kommentiert und gesetzgeberische Konsequenzen angedroht.
Die Handhabe für die Rückverrechnungen liefert laut Ortenau Klinikum den Krankenkassen das sogenannte Aufrechnungsprinzip, welches die Verbände der Kliniken seit Jahren beklagen und welches auch mit dem neuen Gesetz unverändert geblieben ist. Einige Kassen hätten auch beim Ortenau Klinikum die Möglichkeit der Aufrechnung genutzt und auf BSG-Urteile gestützte vermeintliche Ansprüche für die Jahre 2014 bis 2016 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist schlicht selbst vollstreckt. Das Defizit des Ortenau Klinikums werde sich aufgrund der ungerechtfertigten Bereicherung deutlich erhöhen. Zudem müsse das Geld in hunderten von Fällen auf dem Klageweg wieder in mehrjährigen Verfahren zurückgeholt werden. Nicht nur die Gerichte würden damit überlastet, auch der interne Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für Rechtsanwälte stiegen exorbitant an.
„Skandalöse Praxis“
Um diese „skandalöse Praxis“ zu verdeutlichen, wählt Geschäftsführer Christian Keller ein Beispiel seines Kollegen Armin Müller von den Kliniken des Landkreises Lörrach. „Stellen Sie sich vor, eine Kommune hat die zulässige Geschwindigkeit auf einer Straße von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt und bittet im Nachhinein alle Nutzer der Straße zur Kasse, weil sie die neu geltende Höchstgeschwindigkeit jahrelang überschritten haben“, so Keller. Dieses Vorgehen würde jeder Bürger als nicht legitim empfinden, da es im allgemeinen Rechtsverständnis unüblich ist, Urteile rückwirkend anzuwenden.
Die beabsichtigte Gesetzesänderung von Gesundheitsminister Spahn zur Entlastung der Kliniken ist laut Keller zwar im Grundsatz richtig, führt aber kurzfristig zu verheerenden Folgen aufgrund einer bewussten Umgehung der Krankenkassen. „Wenn die Krankenkassen diese Verrechnungspraxis kurzfristig auch auf andere Bereiche anwenden, werden sie die Defizite der Kliniken sprunghaft erhöhen, massive Liquiditätsprobleme der Kliniken verursachen und damit letztlich die Gesundheitsversorgung ihrer eigenen Versicherten gefährden“, so Keller
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