Haus des Jugendrechts
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

Kehl /Lahr (st) Die Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Sozial-Dezernent des Landkreises Ortenaukreis, der Präsident des Landgerichts Offenburg sowie die Direktoren der Amtsgerichte Offenburg, Lahr und Kehl und der Erste Bürgermeister der Stadt Lahr kamen zusammen, um die Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die neuen Standorte Lahr und Kehl zu unterzeichnen.

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatten die Kooperationspartner bereits Ende 2021 eine Ausweitung auf Standorte in Lahr und Kehl beschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen hierfür wurden nun unterzeichnet.

In Lahr und Kehl werden eigenständige Standorte des „Hauses des Jugendrechts“ eingerichtet, in denen unter einem Dach jeweils örtlich zuständige Mitarbeiter des Jugendamts des Ortenaukreises, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg zusammenarbeiten. Während der Sitz in Lahr noch nicht endgültig feststeht, ist die Suche nach einem Standort für das „Haus des Jugendrechts Kehl“ bereits weit vorangeschritten.

Am Standort in Lahr wird die Stadt Lahr in den zukünftigen Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Lahr“ im Rahmen der kommunalen/städtischen Präventionsarbeit tageweise mit der städtischen Jugendarbeit präsent sein, um die Zusammenarbeit in der Präventionsarbeit zu intensivieren und diese insgesamt zu stärken. Die Schulsozialarbeit wird bei Bedarf punktuell mit eingebunden. Damit nimmt die Stadt Lahr als erste Kommune, die auch fester Kooperationspartner wird, eine Vorreiterrolle in der Ortenau ein.

Kooperation mit Frankreich

Für eine effiziente Strafverfolgung in Fällen grenzüberschreitender Jugendkriminalität ist am Standort in Kehl eine enge Zusammenarbeit mit der französischen Justiz beabsichtigt. Entsprechende Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft Straßburg und der französischen Polizei befinden sich bereits in Planung. Angestrebt wird, französischen Polizeibeamten im „Haus des Jugendrechts Kehl“ die Nutzung von Bürofläche zu ermöglichen und sie so in die Arbeit vor Ort zu integrieren. Zudem soll auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der französischen Jugendhilfe erfolgen.
Das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatte bereits im Februar 2020 seine Arbeit in der Straßburger Straße 7 in Offenburg aufgenommen.

Interdisziplinarität

In den Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Offenburg“ arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und Mitarbeiter des Jugendamtes „Tür an Tür“ interdisziplinär zusammen, um durch Informationsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu gewährleisten. Das Amtsgericht Offenburg ist im Hinblick auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit in diesen Räumlichkeiten nicht untergebracht, wird aber in die konzeptionelle Gestaltung und den Informationsaustausch, zum Beispiel bei Besprechungen über die Verfolgung von Jugendkriminalität im Allgemeinen, eingebunden, soweit die notwendige richterliche Neutralität dabei gewahrt werden kann. Neben der koordinierten Strafverfolgung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei und der pädagogischen Begleitung der Straftäter durch die Jugendhilfe nimmt das „Haus des Jugendrechts“ auch präventive Aufgaben, zum Beispiel in Form von Präventionsveranstaltungen an Schulen, wahr.

Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Im Landgerichtsbezirk Offenburg konnten durch das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter zielgerichteter bearbeitet und schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche staatsanwaltschaftliche Verfahrensdauer bei den Verfahren gegen Jugendliche lag infolgedessen um etwa ein Drittel unter dem Wert der übrigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Offenburg.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.