3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV
Kontrolle bleibt Knackpunkt
Ortenau (ds). Es war ein doch eher zähes Ringen, doch schlussendlich hat auch der Bundesrat am Freitagvormittag der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit gelten nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November neue Regelungen, darunter vor allem die 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen.
"Die Umsetzung einer 3G-Regelung in Bus und Bahn bringt einige Herausforderungen mit sich", erklärt Christoph Meichsner, Pressesprecher der Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) mit Sitz in Lahr, auf Anfrage der Guller-Redaktion. Denn Kontrollen seien im Nahverkehr mit häufigem Fahrgastwechsel und Haltestellen in kurzen Abständen, wenn überhaupt, nur stichprobenartig umsetzbar. "Wer die Einhaltung der 3G-Regeln kontrolliert, muss die Regierung klären. Denkbar wären stichpunktartige Kontrollen durch die Bundespolizei", so Meichsner weiter. Sollten Kontrollen auf diese Weise stattfinden, dann dürften sich laut des Pressesprechers keine Auswirkungen auf die Einhaltung der Fahrpläne ergeben. Er weist darauf hin, dass im ÖPNV eine Beförderungspflicht der Fahrgäste bestehe, die nur unter ganz bestimmten Kriterien ausgesetzt werden dürfe. "Außerdem ist es wichtig festzuhalten, dass es keinen Beleg gibt, dass der öffentliche Nahverkehr ein Infektionsherd ist", betont Christoph Meichsner.
Testpflicht kann für ein Stücke mehr Sicherheit sorgen
Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg, erklärt auf Anfrage, dass man als Kammer die Wirksamkeit solcher Maßnahmen nicht bewerten könne. "Das müssen Virologen und Epidemiologen tun. Eine generelle Testpflicht am Arbeitsplatz kann jedoch aus unserer Sicht für ein Stück mehr Sicherheit sorgen", so Ullrich. Die Handwerkskammer habe sich dafür stark gemacht, dass dann auch Arbeitgeber den Impf- oder Teststatus ihrer Mitarbeiter abfragen können müssen. "Das ist nun möglich, soweit es für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erforderlich ist. Nur so können unsere Betriebe die zunehmenden Rückfragen der Kunden beantworten. Diese verlangen immer öfter Auskunft über den 3G-Status von Handwerkern, ob bei Terminen zu Hause, bei gewerblichen Auftraggebern oder beispielsweise im Friseursalon", erläutert Johannes Ullrich. Ohne Auskunft seitens des Betriebes würden Auftragsstornierungen drohen. "Der Schutz der Gesundheitsdaten von Arbeitnehmern ist ein hohes Gut, erschwert aber für viele Handwerksbetriebe das tägliche Geschäft. Corona stellt uns vor besondere Herausforderungen. Der Datenschutz darf jedoch im Ergebnis nicht zu einer Gefährdung der Geschäftstätigkeit der Betriebe führen“, so Ullrich.
"Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist wichtig und richtig. Nicht nur, um die Mitarbeitenden zu schützen, sondern auch, um Sicherheit für die Kunden zu gewährleisten", erklärt Dieter Salomon, Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein, gegenüber der Guller-Redaktion. Nicht zu vergessen sei die Rechtssicherheit für die Arbeitgeber. Denn in den vergangenen Wochen seien viele Unternehmer äußerst verunsichert gewesen, die neue Regel bringe nun Klarheit. Wichtig bei der Umsetzung sei, dass die Kontrolle stattfinde, bevor die Person mit anderen in Kontakt trete. "Hierfür braucht es eine praxisgerechte wie bürokratiearme Lösung, die nicht zu Behinderung von Betriebs- und Arbeitsabläufen führt, beispielsweise Schlangenbildung vor Werkstoren durch Wartezeiten oder unverhältnismäßige Organisationsaufwände. Unsere Betriebe, gerade die kleinen und mittelständischen, dürfen mit Kontroll- und Dokumentationspflichten nicht überfordert werden", betont Dieter Salomon.
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