Am Sonntag kam die neue Verordnung
Kontakte deutlich reduzieren

Die Gastronomie darf nicht öffnen. Speisen und Getränke dürfen aber geleifert oder abgeholt werden. | Foto: rek
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Ortenau (gro/rek). Erst am Sonntag und damit wenige Stunden vor deren Inkrafttreten hat die Landesregierung die neuen Corona-Maßnahmen als Verordnung erlassen. Im Grunde sind es genau die Einschränkungen, die die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin beraten hatten.

(siehe unser Bericht am Sonntag im Guller)

Was wurde beschlossen?

Bis zum 30. November dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen. Feiernde Gruppen zu Hause, in privaten Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen sind inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden geahndet.

Private Reisen sollen vermieden werden. Auch Besuche von und zu Verwandten fallen darunter. Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht-touristische Zwecke erlaubt. Alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen.

Auch die Gastronomie muss ihren Betrieb einstellen. Es gibt zwei Ausnahmen: Speisen dürfen geliefert und abgeholt werden, Kantinen dürfen unter Auflagen öffnen. Geschlossen werden kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen. Zudem finden keinerlei kulturelle Veranstaltungen statt.

Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bleiben zu. Dazu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Es dürfen nur noch medizinisch notwendige Behandlungen erbracht werden, Friseure bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.

Im Einzelhandel gilt die Beschränkung, dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche sich im Geschäft aufhalten darf. Bei weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Laden aufhalten.

Schulen sowie Kindergärten bleiben unter den geltenden Hygieneauflagen geöffnet.

In Betrieben und Unternehmen gilt: Wer kann, sollte ins Home-Office gehen. 

Was soll damit erreicht werden?

Ziel ist, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren. Damit soll die Zahl der Ansteckungen verlangsamt werden, um so das Gesundheitssystem zu entlasten. "Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage", so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Wenn die Zahl der Infektionen wieder sinkt, dann gelingt es den Gesundheitsämtern auch weiterhin, die Infektionsketten nachzuverfolgen. Das Landratsamt Ortenaukreis sieht sich dank der internen und externen Unterstützung aktuell zwar noch in der Lage, alle Covid-19-Fälle nachzuverfolgen, allerdings können diese aufgrund der Vielzahl nicht mehr zeitnah bearbeitet werden. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes werden von 20 Soldaten der deutschen Bundeswehr unterstützt.

Was passiert mit Karten für Kulturveranstaltungen aus dem Vorverkauf?
Die Stadt Offenburg bietet etwa an, bereits erworbene Tickets an der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückzugeben. Alle städtischen Veranstaltungen im November sind abgesagt, es wird eine Verschiebung angestrebt.

Darf ich noch Sport treiben?
Ja, aber nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Die Sportvereine müssen ihre Plätze und Hallen ebenso schließen wie die Fitnessstudios. Manche machen Online-Angebote

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