Leistungszuschuss für Hebammen
Kommunen unterstützen mit Gutscheinen

Glücklich schwanger, auch dank der Hebamme | Foto: Forsberg/pixabay
  • Glücklich schwanger, auch dank der Hebamme
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Ortenau (gr). „Wir haben uns eine finanzielle Wertschätzung gewünscht“ – kurz und präzise bringt Hebamme Renate Darrmann aus Ettenheim die Aktion "Gutschein für Hebammen" auf den Punkt. Inspiriert von Kolleginnen aus Weil am Rhein trat die Hebammengemeinschaft Ettenheim 2015 an Bürgermeister Bruno Metz heran mit dem Antrag, die Hebammen von Seiten der Stadt mit einem Gutschein zu unterstützen. Der Gemeinderat stimmte einem 30-Euro-Gutschein zu, seit 2017 gilt die Aktion unbefristet, mit einem jährlichen Budget von 3.000 Euro. Der Gutschein wird Wöchnerinnen mit Wohnsitz in Ettenheim ausgehändigt: „Zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die nicht von den Kostenträgern übernommen werden." 2018 waren es 50 Mütter, die ihrer Hebamme dieses kleine Dankeschön der Gemeinde geben konnten. 

Wertschätzung

Grundsätzlich ist in Sachen Wertschätzung noch viel Luft nach oben. Laut Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e. V., ist der zu geringe Stellenwert des Berufs einer der Gründe, warum es in Deutschland zu wenige Hebammen gibt. Sie bemängelt auch die Tatsache, dass sich zwar die Arbeit in den vergangenen Jahren sehr verdichtet hätte, die Entlohnung jedoch in keiner Weise der Verantwortung gerecht werde. Dazu kämen die steigenden Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe. Auch der Faktor Zeitwerde nicht gewürdigt und bringe kein Geld auf der Einkommensseite. Dieser Faktor wird im Ortenaukreis mit der Hebammen-Förderung zumindest ansatzweise unter „besonderen Hebammenleistungen“ gewürdigt: Neben Ettenheim, Mahlberg, Ringsheim, Kappel und Rust gewährt auch Lahr seit Anfang des Jahres einen Zuschuss. Die Stadt will mit 50 Euro einen Beitrag dazu leisten, dass "das so wichtige Angebot der Hebammenleistungen für werdende Mütter und deren Familien vor Ort wertgeschätzt, gefördert und aufrechterhalten wird“, sagt Stefanie Isenmann, Amt für Soziales, Schulen und Sport. Und: „Viele Leistungen der Hebammen werden den Familien in der Regel von den Krankenkassen vergütet. Freiberufliche Hebammen sind außerdem für Geburten und die Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Diese Rufbereitschaftskosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sollen über den städtischen Zuschuss gefördert werden." Der Zuschuss wird rückwirkend ab dem 1. Januar gewährt und gilt, zunächst befristet, für drei Jahre. Pro Jahr sind 20.000 Euro Haushaltsmittel dafür vorgesehen.

Zuschuss unbefristet

Auf das Gutschein-System über 50 Euro setzt seit dem 1. März auch Friesenheim: „Zur Sicherung der häuslichen Versorgung durch freiberufliche Hebammen", so Julia Edel von der Pressestelle. Der Zuschuss gilt unbefristet, im Haushalt 2019 sind dafür 7.000 Euro veranschlagt. Auch in Friesenheim war die Hebammen-Power ausschlaggebend: Karin Rendler hatte sich stellvertretend für ihre Kolleginnen an den Gemeinderat gewandt, mit dem Wunsch nach regionaler, politischer und finanzieller Unterstützung. Neben der Förderung sieht die freiberufliche Hebamme auch einen Aufmerksamkeitsbonus für den Beruf: „Vielleicht bewegt sich so endlich etwas auf politischer Ebene. Vielleicht führt es auch dazu, dass wieder mehr junge Frauen diesen schönen Beruf ergreifen."

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