Armenbegräbnisse
Kommunen übernehmen die Kosten
Ortenau (krö). Wie heißt es im Volksmund: Nicht einmal der Tod ist umsonst. Die meisten Menschen sind jedoch überrascht, wie teuer Beerdigungen sein können. Die Gesamtkosten einer Bestattung richten sich nach Bestattungsart, Ort der Bestattung, Grabstelle und Umfang der Leistungen des Beerdigungsinstituts. Doch längst nicht jeder kann sich die Kosten, die von 2.000 bis zu 35.000 Euro und noch mehr reichen, leisten.
Bestattung in Armengräbern
Seit dem frühen Mittelalter wurden die Armen in einem einfachen Grab mit geringstmöglichem finanziellem Aufwand in einem einfachen Sarg oder in Tücher gehüllt und ohne eigenen Grabstein bestattet. Die Bestattung in Armengräbern wurden von Angehörigen selbst oder von einem beauftragten Totengräber vorgenommen. In vielen Gemeinden wurden außerhalb der Ortschaften sogenannte Armen- und Elendsfriedhöfe eingerichtet, ab dem 19. Jahrhundert auf den städtischen Friedhöfen separate Bereiche auf dem Gesamtgelände anzulegen, in dem preiswerte Begräbnisse durchgeführt werden konnten. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts verzichten viele Gemeinden auf die Bestattung in separaten Arealen, um die Würde der Verstorbenen zu achten und deren Angehörige nicht sozial auszugrenzen. In den vergangenen Jahrzehnten nimmt der Anteil der sogenannten Armenbestattungen wieder zu. Dies ist auf den demografischen Wandel, die Streichung des Sterbegeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 und auf die gestiegenen Kosten für eine Bestattung zurückzuführen. Mitunter sind die Angehörigen finanziell nicht in der Lage, das Begräbnis aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Zwischen 2005 und 2011 hat sich in Deutschland die Anzahl der Leistungsempfänger für Sozialbestattungen von 7.695 auf 23.032 verdreifacht. Die Angehörigen können – nach dem Nachweis der Bedürftigkeit einen Antrag auf Kostenübernahme einer Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt stellen.
Begräbnisse voller Würde
Christine Rösch von der Stadtverwaltung Ettenheim: „Armenbestattungen werden in einem würdevollen Rahmen durchgeführt. Außerdem nehmen wir dabei Rücksicht auf Sitten und Bräuche sowie die Religion der Verstorbenen. Auf dem Friedhof gibt es ein extra anonymes Gräberfeld. Begräbniskosten übernimmt die Stadt nur dann, wenn der Verstorbene keine Angehörigen mehr oder den Kontakt zu selbigen abgebrochen hat und die Kosten aus dem Nachlass nicht zu decken sind." Die Stadt versucht allerdings, die Angehörigen zu ermitteln, um ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Ruhefrist der auf diese Art Bestatteten werde nicht verlängert. "Drei derartige Bestattungen fanden im vergangenen Jahr statt", berichtet Rösch.
Ähnlich gehandhabt wird dies in der Gemeinde Kippenheim. Doch fanden laut Aussage des zuständigen Ressortleiters in den vergangenen sechs Jahren keine Armenbestattungen statt. Wenn allerdings eine anonyme Bestattung durchgeführt werden müsse, übernehme die Gemeinde die anfallenden Kosten.
"In den vergangenen fünf Jahren hat es höchstens zwei ordnungsrechtliche Bestattungen gegeben", so Julia Edel, Pressesprecherin der Gemeinde Friesenheim. Hier sei der Gemeinde kein Angehöriger bekannt gewesen, der die Bestattung hätte veranlassen können. In diesen Fällen sei die Gemeinde verpflichtet gewesen, die Bestattung zu übernehmen. "Kraft Gesetz wird hier die kostengünstigste Variante gewählt, in Friesenheim ist das in einem anonymen Urnenrasenfeld", so Edel. An einer geeigneten Stelle werde dann auf einer kleinen Tafel auf den Verstorbenen aufmerksam gemacht. Die Kosten übernehme zunächst die Gemeinde. Falls zu einem späteren Zeitpunkt Angehörige ermittelt werden könnten, würden die Bestatter- sowie Beerdigungskosten wieder zurückgefordert. "Ein Armenbegräbnis im eigentlichen Sinne wegen Mittellosigkeit haben wir in Friesenheim in jüngster Vergangenheit nicht gehabt", berichtet Julia Edel.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.