Notfalls werden Wohnungen beschlagnahmt
Kommunen bei Obdachlosigkeit in der Pflicht
Ortenau (gro/rek/ds). Obdachlosigkeit ist nicht gleich Obdachlosigkeit, rechtlich wird zwischen der freiwilligen und unfreiwilligen unterschieden. In die erste Kategorie fallen Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für ein Leben unter freiem Himmel entschieden haben. Zur zweiten Gruppe zählen die Personen, die das nicht möchten. In diesem Fall sind die Kommunen als Ortspolizeibehörde dazu verpflichtet, die Betroffenen in Notunterkünften unterzubringen.
In Oberkirch stehen verschiedene städtische Gebäude für diese Aufgabe zur Verfügung. Rund 70 Personen können dort untergebracht werden, die Zahl der Plätze reicht nach Angabe von Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt, aus: "Eine Reserve für akute Notfälle wird vorgehalten."
19 Plätze der insgesamt 34 zur Verfügung stehenden sind in Achern im Augenblick belegt, sagt die Pressestelle der Stadt. Vor allem im Herbst und Winter werden Menschen untergebracht, die sonst auf der Straße leben würden. "Der Normalfall ist aber, dass die Menschen kurzfristig ihre Wohnung verlieren oder geräumt werden", so die Stadt Achern. Betreut werden die Betroffenen durch einen städtischen Sozialarbeiter und ehrenamtliche Kräfte: "Ohne die Ehrenamtlichen könnten wir die Obdachlosenhilfe im gewohnten Umfang nicht aufrecht erhalten."
"Armut und Obdachlosigkeit sind natürlich immer ein Problem – zu allererst und in der Hauptsache für die Betroffenen", so Annette Lipowsky, Pressesprecherin der Stadt Kehl. "Genaue Zahlen, wie viele Menschen auf der Straße leben, gibt es nicht; es sind in Kehl jedoch nicht mehr als in den anderen großen Kreisstädten der Ortenau." Die Unterbringung erfolgt hier grundsätzlich dezentral in normalen Mietshäusern.
"Dazu mietet die Stadt bedarfsgerecht Wohnungen bei der städtischen Wohnbaugesellschaft oder anderen Vermietern an. Einzelpersonen werden in der Regel in Wohngemeinschaften untergebracht, Familien und Paare in kleinen separaten Wohnungen. Für verhaltensauffällige Personen mit besonders schlechtem oder störendem Wohnverhalten gibt es ein etwas abseits gelegenes Objekt mit zehn Wohnungen für rund 20 Personen", so Lipowsky.
Nach ihren Angaben hat die Stadt derzeit 50 Wohnungen angemietet, in denen 60 Haushalte mit 99 Personen leben. "Darüber hinaus unterhält die Stadt noch eine speziell betreute Frauenübergangswohnung als Wohngemeinschaft für bis zu drei Frauen, eventuell mit Kleinkind, in psychosozialen Problemlagen", erklärt Annette Lipowsky. Sie betont, dass die Stadt bisher allen helfen konnte, denen ernsthaft der Wohnungsverlust drohte oder bei denen er schon eingetreten war. Dabei wird im Rahmen der Präventionsarbeit schon im Vorfeld durch Beratung, Vermittlung und Unterstützung versucht, den Verlust der Wohnung zu verhindern – auch nach der Unterbringung in einer Notunterkunft.
"Aktuell gibt es 15 Familien und nahezu 50 alleinstehende Obdachlose, die in angemieteten oder beschlagnahmten Wohnungen oder in den beiden Obdachlosenheime untergebracht sind", beschreibt Alexander Ell, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Lage in der Stadt Lahr. "Für diese Familien und Personen normalen Wohnraum als Mieter zu finden, stellt ein großes Problem dar."
15 Wohnungen wurden durch die Stadt Lahr beschlagnahmt. Muss eine Wohnung geräumt werden und es wurde keine Ersatzwohnung gefunden, hat die Kommune die Möglichkeit, die bestehende Wohnung bis zu sechs Monate befristet zu beschlagnahmen. "Gerade bei Familien kann durch diese Maßnahme in vielen Fällen erreicht werden, dass eine Ersatzwohnung gefunden wird", weiß Ell. Die beiden Lahrer Obdachlosenwohnheime haben einmal 35 und einmal 13 Zimmer. Die Stadt hat ein weiteres Gebäude angemietet, das 2019 zur Verfügung steht.
"Um den unfreiwillig obdachlosen Menschen eine bestmögliche Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen, werden diese dezentral in Wohnungen oder im Fall von Einzelpersonen in Wohngemeinschaften untergebracht", erklärt Wolfgang Reinbold, Pressesprecher der Stadt Offenburg. "So ist es einer Vielzahl obdachloser Personen möglich, in einem normalen Umfeld zu wohnen, auch wenn es sich hierbei um eine Notunterkunft der Stadt handelt."
In Offenburg können 176 Menschen untergebracht werden, aktuell belegt sind laut Reinbold 152 Plätze. "Viele durch uns untergebrachte Familien haben ihre Mietwohnung durch Zwangsräumung verloren", so Reinbold. "Bei Einzelpersonen spielt etwa die Beendigung von anderen Hilfemaßnahmen sowie die Trennung des Partners eine Rolle. Personen, die lange Zeit auf der Straße leben und sich dann für eine Unterkunft entscheiden, gibt es eher selten."
Zwei Unterkünfte, in denen obdachlose Personen untergebracht werden, bietet die Stadt Hausach. Harald Bollenweber, Ordnungsamtsleiter und Ansprechpartner für diesen Bereich: "Eine Unterkunft befindet sich in einem ehemaligen Bahnwärterhäuschen. Dort sind momentan vier Personen eingewiesen, es gibt keine freien Plätze mehr. Die zweite Unterkunft befindet sich im hinteren Bahnhof, dort wohnen derzeit acht Personen. Zwei Plätze stehen noch für Notfälle zur Belegung frei."
Damit reichen in Hausach, so Bollenweber, die Plätze gerade so aus: "Sollte sich die Zahl der obdachlos gewordenen oder werdenden Personen erhöhen, würde dies für die Stadt problematisch werden, vor allem dann, wenn es sich um Familien mit Kindern handeln würde." Dabei gibt er zu bedenken, dass Obdachlosigkeit kein Dauerwohnrecht bedeutet, sondern nur eine vorübergehende Bereitstellung von städtischem Wohnraum. "Zur Beseitigung dieser Notsituation sind die Bewohner verpflichtet", so Bollenweber. "Dies gelingt nur selten, weshalb es welche gibt, die seit mehreren Jahren in den Gebäuden untergebracht sind."
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