Statistikreport
KOA nun für 1.400 Ukraine-Flüchtlinge zuständig
Ortenau (st). Im Mai 2022 haben 7.024 Familien beziehungsweise Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit haben sich die Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) gegenüber dem Vormonat erneut geringfügig reduziert (minus 0,6 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II ist zeitgleich um 2,7 Prozent gesunken, heißt es in einer Presseinformation des Landratsamts Ortenaukreis.
Ruhe vor dem Sturm
„Dies könnte man auch als Ruhe vor dem Sturm bezeichnen, da ab dem 1. Juni rund 1.400 Ukraine-Flüchtlinge, die vorher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, in die Zuständigkeit der KOA wechseln und damit einen Anstieg der Fallzahlen um rund 20 Prozent bewirken werden“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Situation. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel musste mit dem vorhandenen Personal innerhalb kürzester Zeit organisatorisch umgesetzt und bewältigt werden. Diejenigen, die ab dem 1. Juni 2022 nach Deutschland einreisen, benötigen für den Bezug von SGB II-Leistungen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung und müssen erkennungsdienstlich erfasst sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch Ansprechpartner für Arbeitgeber
Anders als das Migrationsamt sind die Mitarbeiter der KOA neben der Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen auch für die Arbeitsvermittlung sowie die Organisation und Gewährung von Arbeitsförderleistungen zuständig, was bislang in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit lag. „Bezogen auf diese neue Zielgruppe ist die KOA ab sofort auch der direkte Ansprechpartner für die hiesigen Arbeitgeber, die Personal suchen“, führt Mittelstädt weiter aus.
14.814 Leistungsempfänger
Aktuell erhalten insgesamt 14.814 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 7.070. Hinzu kommen 4.291 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.462 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt werden möchten, sowie 991 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.
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