Anstieg der Bürgergeldbezüge
KOA meldet mehr Arbeitslose im August
Ortenau (st) Im August 2023 haben 8.841 Familien beziehungsweise Haushalte Bürgergeld bezogen, teilt die Kommunale Arbeitsförderung mit. Somit seien die Fallzahlen gegenüber dem Vormonat erneut angestiegen (plus 0,8 Prozent). Auch die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II hätten um 2,7 Prozent zugenommen. „Die für den Monat August typische Zunahme der Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich ist dadurch begründet, dass das Schuljahr im Juli endet und Berufsausbildungen, Beschäftigungen oder Arbeitsfördermaßnahmen im September beginnen. Junge Erwachsene werden in dieser Zeit statistisch als arbeitslos erfasst. Dies erklärt den Anstieg der Arbeitslosigkeit bei dieser Personengruppe gegenüber dem Vormonat um 18,3 Prozent“, kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.
Im August hätten 125 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kämen 23 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt, hierbei handele es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt hätten somit im Berichtsmonat 148 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden (plus 3,5 Prozent). „Die Zahl der Integrationen hat gegenüber dem Vorjahr um 46,5 Prozent zugenommen. Diese Entwicklung ist erfreulich und lässt uns hoffen, dass sich die Zahl der Arbeitslosen nach dem derzeitigen Sommerloch wieder nach unten regulieren wird“, blickt Silvia Kimpel optimistisch in die Zukunft.
Derzeit erhielten 18.882 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten betrage 9.272, hinzu kämen 5.671 nicht erwerbsfähige Regelleistungsempfänger, 2.931 reine Leistungsbeziehende, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 1.008 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies seien unter anderem Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.
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