Wichtigste Änderungen zum Jahreswechsel
Kindergeld, Wohngeld und mehr

Wer Kindergeld bekommt, kann sich über eine deutliche Erhöhung ab dem 1. Januar freuen. | Foto: gro
  • Wer Kindergeld bekommt, kann sich über eine deutliche Erhöhung ab dem 1. Januar freuen.
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Ortenau Zum heutigen 1. Januar haben sich eine Vielzahl von Gesetzen geändert. Steuerzahler dürfen sich über einen höheren Grundfreibetrag freuen. Er steigt um 561 Euro auf nun 10.908 Euro. Auch die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird, wurde angehoben: Sie liegt nun bei 62.810 Euro.

Im Entlastungspaket III enthalten ist neben dem 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, das voraussichtlich erst ab 1. April oder 1. Mai kommen wird, auch die Reform des Wohngeldes: Es sollen deutlich mehr Haushalte antragsberechtigt sein, das Wohngeld selbst soll um rund 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen.

Versicherungsbeiträge höher

Die Beiträge für die Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen: 2,6 Prozent statt bislang 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts werden fällig. Die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags für die Krankenversicherung von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent geht nur zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen steigen.

In den Pandemiejahren wurde die Home-Office-Pauschale eingeführt. Fünf Euro pro Arbeitstag bei maximal 120 Arbeitstagen im Jahr konnten für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Diese Pauschale wird nun verstetigt und der Betrag kann für maximal 210 Tage angesetzt werden. Wer am Küchentisch arbeitet, darf sechs Euro als Tagessatz ansetzen. Die Pauschale wird mit der auf 1.230 Euro steigenden Werbungskostenpauschale verrechnet. Wem ein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht, kann zwischen einer Jahrespauschale von 1.260 Euro oder dem Abzug der tatsächlichen Aufwendungen in voller Höhe wählen.

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben: Künftig werden 250 Euro pro Monat und für jedes der ersten drei Kinder gezahlt. Der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen steigt auf maximal 250 Euro.
Menschen in der Regelaltersrente dürfen bereits seit 2017 unbegrenzt dazu verdienen. Das gilt seit heute ebenfalls für Frührentner, das Einkommen wird nicht mehr angerechnet. Eine weitere Neuerung: Der Rentenbrief, den die Deutsche Rentenversicherung an alle ab 27 Jahren einmal im Jahr verschickt, wird digital. Das Portal steht aber erst im Sommer zur Verfügung. Die Renten in Ost und West sollen zum 1. Juli erhöht werden.

Energiebremse tritt in Kraft

Der 1. Januar ist der Stichtag für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse. Der Entlastungsbetrag wird aber erst ab März ausbezahlt. Die Bremsen gelten bis April 2024. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauch werden die Preise gedeckelt.

Für Photovoltaikanlagen wird ein Steuerprivileg eingeführt: Die Einnahmen und Entnahmen bei kleineren Anlagen sind künftig einkommensteuerfrei. Die Umsatzsteuer für Material und Montage für neue kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (peak) entfällt. Das gilt sowohl für Lieferung als auch die Installation. Vermieter und Mieter teilen sich ab heute die CO2-Kosten. Schritt gegen die Wegwerfmentalität: Die EU-Ökodesign-Verordnung bestimmt, dass die Hersteller Ersatzteile und Reparaturinformationen vorhalten und Softwareupdates fünf bis sieben Jahre sicherzustellen haben.

Der Sparerpauschbetrag wird angehoben: Er liegt nun bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete. Bis zu dieser Höhe sind Zinseinnahmen oder Aktiendividenden steuerfrei.

E-Autos werden weniger stark gefördert: Wer sich für die Plug-in-Hybrid-Technik entscheidet, erhält gar nichts mehr. Für E-Autos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro gibt es einen Zuschuss von lediglich 4.500 statt bislang 6.000 Euro, liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro sinkt der Zuschuss auf 3.000 Euro. 10.908 Euro beträgt nun der Grundfreibetrag bei der Steuer.

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