Gesundheitsamt aktualisiert Vorgehensweise
Kinder mit leichtem Schnupfen dürfen Kita besuchen
Ortenau (st). In Absprache mit den Kinderärzten im Ortenaukreis und dem Landesgesundheitsamt hat das Gesundheitsamt des Landratsamts die Vorgehensweise zum Umgang mit kranken Kindern in Kindergärten und Schulen aktualisiert. Insbesondere der Umgang mit Minimalsymptomen, wie Schnupfen, aber auch der Umgang mit gesunden Geschwisterkindern von erkrankten Kindern wurde der aktuellen Lage angepasst. Dabei gehe es darum, für alle Beteiligten ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu schaffen und bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin erfolgreich zu sein, erläutert Amtsleiterin Evelyn Bressau.
Die bisher empfohlene Vorgehensweise zum Umgang mit kranken Kindern in einer Kindertageseinrichtung vom 7. Juli fußte unter anderen auf Vorgaben übergeordneter Behörden. „Das Robert-Koch-Institut benennt Schnupfen mit 21 Prozent als eines der häufigen Symptome von COVID-19“, erklärt Bressau. Aufgrund der aktuellen Jahreszeit und den Maßnahmen zur Kontaktreduktion ging das Gesundheitsamt zudem davon aus, dass eine eher geringe Zahl an Kindern zurzeit Erkältungssymptome entwickelt. Auch die Corona-Kita-Studie zeigte, dass es durch die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu einer deutlichen Abnahme des Auftretens von akuten Atemwegserkrankungen bei den 0- bis 4-Jährigen kam, im Vergleich zu den drei Vorjahren. „Vor diesem Hintergrund schien zunächst die Empfehlung sinnvoll, auch Kinder mit Schnupfen als alleinigem Symptom ärztlich abklären zu lassen, um nach Ermessen des behandelnden Arztes gegebenenfalls einen Test auf SARS-CoV-2 einzuleiten und so COVID-19 Fälle möglichst früh zu identifizieren“, so Bressau weiter. Nach den Kindergarten-Öffnungen gab es jedoch einen schnellen Anstieg an Erkältungskrankheiten mit Minimalsymptomen bei Kindergartenkindern.
„Es zeigte sich für den Ortenaukreis, dass die Abstriche von getesteten Kindergartenkindern mit einer leichten Symptomatik immer negativ ausfielen, was erfreulich ist und sicherlich auch zur Beruhigung beitragen wird. Laut Schätzungen des Landesgesundheitsamts müssen bei den aktuell niedrigen Fallzahlen mehr als 2.500 Kinder getestet werden, um überhaupt auch nur einen COVID-19 Fall zu entdecken“, so die Amtsleiterin. Mit diesen Erkenntnissen wurden nun die Empfehlungen, insbesondere zum Umgang mit Schnupfen angepasst und gelockert. Zudem empfiehlt das Gesundheitsamt, dass der Zutritt gesunder Geschwisterkinder von erkrankten Kindern zur Einrichtung nicht pauschal verwehrt werden darf.
Die Vorgaben zum Umgang mit kranken Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind auf www.ortenaukreis.de/corona abrufbar.
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