Ende der Aufstallungspflicht
Keiner weiterer Fall von Geflügelpest
Ortenau (st). Nach Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyhaltung in Kehl-Kittersburg am 10. Mai können die festgelegten Sperrzonen nach Durchführung und Ablauf der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mit Wirkung vom Donnerstag, 10. Juni, aufgehoben werden. Erfreulicherweise konnten seit dem Ausbruch keine weiteren Fälle festgestellt werden. Mit der Aufhebung der Maßnahmen fallen auch die sogenannte Aufstallungspflicht für Vögel sowie Verbringungsverbote, vor allem für Vögel und Eier, weg.
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