Zusammenschluss
Interkommunaler Gutachterausschuss
Ortenau (st). Die Oberbürgermeister und Bürgermeister aus Achern, Kappelrodeck, Lauf, Rheinau, Sasbach und Sasbachwalden wollen einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden. Damit soll auf die geänderten Anforderungen an die Gutachterausschüsse reagiert, Kaufverträge aussagekräftiger ausgewertet und vor allem eine deutlich verbesserte Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten hergestellt werden.
historisch bedingt
Historisch bedingt weist Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit aktuell mit etwa 900 Gutachterausschüssen eine bundesweit weit überdurchschnittliche Anzahl aus. Die Gutachterausschüsse nehmen als selbstständige und unabhängige Kontrollgremien hoheitliche Aufgaben wahr. Sie haben aber vor allem den gesetzlichen Auftrag, auf der Grundlage der tatsächlichen Kaufvorgänge objektiv Informationen über das Marktgeschehen zur Verfügung zu stellen und damit Markttransparenz zu schaffen.
Die Änderung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 hat die Rahmenbedingungen geschaffen, damit benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden und damit leistungsfähigere Einheiten für die sachgerechte Aufgabenerfüllung schaffen können. Damit ist man auch in der Lage, eine ausreichende Zahl an Kauffällen auszuwerten und eine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten zu schaffen. Des Weiteren können eine qualitativ angemessene Fachsoftware und auch ausreichend Fachpersonal in einem interkommunalen Gutachterausschuss zur Verfügung stehen.
Grundsteuerreform
Insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform ist dies von großer Bedeutung, so Oberbürgermeister Klaus Muttach und die Bürgermeister Stefan Hattenbach, Oliver Rastetter, Michael Welsche, Gregor Bühler und Sonja Schuchter. Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 10.04.2018 den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnungsgrundlage der Grundsteuererhebung eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass seitens der Gutachterausschüsse umfangreiche Datenlieferungen wie beispielsweise flächendeckende und nachvollziehbar abgeleitete Bodenrichtwerte zu erbringen seien. Um dies zu ermöglichen seien verstärkt interkommunale Kooperationen anzustreben, was vielfach auch in anderen Regionen des Landes der Fall sei.
Die sechs Stadt- und Gemeindeoberhäupter haben sich darauf verständigt, den Gemeinderatsgremien die Übertragung der Aufgaben der bisherigen Gutachterausschüsse ihrer Kommunen auf einen gemeinsamen Gutachterausschuss vorzuschlagen. Damit alle Kommunen sich in diesem gemeinsamen Gutachterausschuss, der bei der Großen Kreisstadt Achern angesiedelt sein soll wieder finden, sollen pro angefangene 2.500 Einwohner ein Gutachter von den jeweiligen Kommunen selbst vorgeschlagen und in den gemeinsamen Gutachterausschuss entsandt werden.
zwei hauptamtliche Gutachter
Der gemeinsamen Gutachterausschuss soll mit einer Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von 2,5 Stellen eingerichtet werden. Damit kann gewährleistet werden, dass zwei qualifizierte hauptamtliche Gutachter beschäftigt sind und damit auch die Vertretung gewährleistet ist. Die beiden Hauptamtlichen sollen die Leitung der Geschäftsstelle sowie den Vorsitz des Gutachterausschusses übernehmen und von einer Bürokraft in Teilzeit unterstützt werden.
Damit sei der neue interkommunale Gutachterausschuss einerseits schlank aber doch nach heutigen gestiegenen Anforderungen ausreichend leistungsfähig aufgestellt. Die sechs Kommunen sind damit in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben wie die Führung einer Kaufpreissammlung und deren Auswertung, die Ermittlung von flächendeckenden Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie auch die Erstellung von Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke qualifiziert zu erstellen.
interkommunal
„Mit einem interkommunalen Gutachterausschuss setzten wir die bewährte gute Zusammenarbeit im nördlichen Ortenaukreis in einem neuen gemeinsamen Aufgabengebiet fort und machen auch für diese gesetzliche Aufgabe unsere Kommunen zukunftsfähig“, so Klaus Muttach, Stefan Hattenbach, Oliver Rastetter, Michael Welsche, Gregor Bühler und Sonja Schuchter. Eine gemeinsam erarbeitete Sitzungsvorlage soll den jeweiligen Gemeinderatsgremien im April vorgelegt werden.
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