Badeverbot in Waltersweier
Gefahren an Baggerseen werden oftmals unterschätzt
Ortenau (rek). "Wir haben alles Technisch- und Menschenmögliche getan", erklärte Polizeisprecher Patrick Bergmann nach zwei Tagen, als entschieden wurde, die Suche nach dem vermissten Schwimmer im Baggersee bei Waltersweier abzubrechen. Er ist der wahrscheinlich dritte Tote an dem Baggersee im Gottswald binnen weniger Jahre. Mit Sonargeräten und Tauchern war zuletzt nach dem 67-Jährigen gesucht worden, der wahrscheinlich ertrunken ist.
"Das Baden in einem Gewässer gehört in Baden-Württemberg zum sogenannten Gemeingebrauch, der grundsätzlich zuerst einmal jedermann gestattet ist, aber auf eigene Gefahr geschieht", macht Wolfgang Reinbold, Pressesprecher der Stadt Offenburg klar. Nach zwei tödlichen Badeunfällen dort am Baggersee war es auch zu einem Gerichtsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Kieswerks sowie einen der Stadt Offenburg gekommen. Frühzeitig hatten beide Seiten bestimmte Bereiche abgesperrt und die Hinweise verdeutlicht.
An jedem Baggersee, an dem Firmen Abbau betreiben, gibt es besonders gefährliche Bereiche wie Abbruchkanten und besondere Untiefen. "Das wäre auch für die Rettungskräfte zum Schluss zu gefährlich geworden", erklärt Bergmann. Bis zu 80 Meter tief etwa sei der See in Waltersweier, habe gefährliche Bruchkanten und ab zwei Meter Tiefe sehe man die Hand vor den Augen nicht mehr.
Am Waltersweierer Baggersee sind die besonders gefährlichen Bereiche mit einem Zaun abgesperrt und entsprechend beschildert. "Dort besteht auch ein absolutes Aufenthalts-, Betretungs- und Badeverbot, das durch eine Allgemeinverfügung der Stadt auch rechtlich verankert wurde", betont Reinbold die städtischen Maßnahmen. Die betreffenden Uferbereiche würden regelmäßig von der Stadt kontrolliert. Auch die Polizei sei in der Vergangenheit mehrfach vor Ort gewesen. Immer wieder müssten Badegäste nachdrücklich zum Verlassen der umzäunten Gefahrenbereiche aufgefordert werden.
Zu den Gefahren aller Baggerseen gehöre auch, dass in Wasserschichten unterschiedliche Temperaturen herrschen können, so Fred Hugle, Vorsitzender es DLRG-Vereins Offenburg. Ein Sprung mit einem aufgeheizten Körper ins kalte Wasser sei eine starke Belastung für den Körper.
Das Landratsamt ist in die Nutzung solcher Seen einbezogen. Als untere Wasserbehörde genehmigt es den Betrieb und die Erweiterung von Kiesgruben. "Die Städte und Gemeinden werden als Ortspolizeibehörden und als Standortgemeinden im Rahmen dieser wasserrechtlichen Entscheidungen angehört", erklärt dessen Pressesprecher Kai Hockenjos das Verfahren. Das Landratsamt sei in der Folge für die Einhaltung der umweltbedingten Auswirkungen des Abbaubetriebes zuständig, überwache aber nicht den Badebetrieb. Badeverbote würden daher nicht durch das Landratsamt ausgesprochen oder kontrolliert.
In den neueren Entscheidungen fordert das Landratsamt von den Betreibern weitergehende Sicherheitsauflagen. So sind etwa Uferbereiche, an denen Kies abgebaut wird und steile Böschungen entstehen, landseitig durch Zäune und wasserseitig durch Bojenketten ständig abzusichern. Zusätzlich müssen Hinweisschilder auf die Lebensgefahr in diesen Bereichen hinweisen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Betreiber wird vom Landratsamt in die jährlichen Regelkontrollen einbezogen, so die Behörde.
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