Klinikum verschärft Regelungen
Für Besucher 2G+, für ambulante Patienten 3G

Foto: Ortenau Klinikum

Ortenau (st). Aufgrund der aktuellen Coronalage und zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter verstärkt das Ortenau Klinikum ab Donnerstag, 2. Dezember, die Schutzmaßnahmen in allen seinen Häusern. Besucher müssen künftig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können (2G+). Ambulante Patienten müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein (3G). Für beide Regelungen gilt: Ein Antigen-Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

Kein absolutes Besuchsverbot in Sicht

Mit der Verstärkung der Schutzmaßnahmen sieht das Ortenau Klinikum gleichzeitig von einem absoluten Besuchsverbot, wie es andere Kliniken erneut verhängt haben, bewusst ab. „Wir sind überzeugt, dass für die Genesung unserer Patienten Besuche als soziale Kontakte zu Angehörigen sehr wichtig sind“, betont Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. Das Ortenau Klinikum werde deshalb ein absolutes Besuchsverbot so lange wie irgend möglich vermeiden.

Ein Besucher pro Patient und Tag

Bis auf Weiteres können Patienten, die stationär behandelt werden müssen, täglich einen Besucher empfangen. Patientenbesuche im Ortenau Klinikum sind in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich, letzter Einlass ist 17.30 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Besuche von Covid-19-Patienten sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich. Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

2G+ auch für werdende Väter

Werdende Väter, die bei der Geburt ihres Kindes im Kreißsaal anwesend sein möchten, müssen ebenfalls die 2G+-Regel erfüllen. Für den Besuch sterbender Patienten und den Zugang zur Wöchnerinnenstation sowie für den Besuch Minderjähriger in der Kinderklinik gelten Ausnahmeregelungen. Der Besuch von Seelsorgern ist weiterhin möglich.

Übersicht:

  • Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der abschließenden Impfung, mit einem Impfpass oder einer Impfbestätigung.
  • Oder: Nachweis einer zurückliegenden SARS-COV-2 Infektion durch einen positiven PCR-Test. Gültiger Zeitraum: 28 Tage bis maximal sechs Monate.
  • Und: Bescheinigung eines negativen Schnelltest- oder PCR-Ergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden (Ag-Test) oder 48 Stunden (PCR-Test) ist.
  • Jeder Besucher muss sich an der Einlasskontrolle ausweisen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
  • Von jedem Besucher werden bei jedem Besuch die Kontaktdaten erfasst.
  • Besucher müssen im gesamten Ortenau Klinikum eine FFP2-Maske tragen, die bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher nicht zugelassen.
  • Besucher müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.

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