Wie wird richtig gewählt?
Europawahl und Kommunalwahl

Von 8 bis 18 Uhr sind heute die Wahllokale geöffnet. | Foto: Breithaupt
  • Von 8 bis 18 Uhr sind heute die Wahllokale geöffnet.
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Ortenau (rek/ds). Am Sonntag ist großer Wahlmarathon. Neben der Wahl zum Europa-Parlament sind rund 325.000 Wähler – davon hochgerechnet 32.000 EU-Ausländer und 20.000 Erstwähler – im Ortenaukreis aufgerufen, zudem bei den Kommunalwahlen für den Kreistag, für die Gemeinderäte sowie mancherorts auch für die Ortschaftsräte ihre Stimmen abzugeben. Die Besonderheit: Für die Kommunalwahlen haben die Wahlberechtigten auch die kompletten Listen erhalten. Denn hier gilt: Es kann kumuliert und panaschiert werden. Das macht es nicht nur für die Stimmabgabe etwas komplizierter, sondern erschwert auch die Auszählung.

Stimmenanzahl

Während der Wähler bei der Europawahl eine Stimme für eine der in Deutschland zugelassenen Parteien und Listen hat – den Stimmzettel gibt es für Nicht-Briefwähler erst im Wahllokal –, hat er bei den Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Der Wähler hat dadurch mehrere Möglichkeiten, seinen Willen zu äußern. Die einfachste Variante: Er gibt die Liste einer Partei kommentarlos ab. So erhält jeder der dort aufgeführten Kandidaten je eine Stimme.

Fehlerquelle

Er kann seine ihm zur Verfügung stehenden Stimmen aber auch auf die jeweilige Anzahl an Kandidaten auf mehreren Listen verteilen, also panaschieren. Dazu muss der Wahlberechtigte hinter jeden seiner Kandidaten die Ziffer 1 oder ein Kreuz machen. Oder: In der Regel ist ein leerer Stimmzettel angefügt, wo er die Namen seiner bevorzugten Kandidaten vermerken kann. Die vierte Möglichkeit ist Kumulieren: Der Wähler kann bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten vereinen, darf aber in der Summe aller Stimmen nicht die für seine Stadt, Gemeinde oder Ortschaft vorgesehene Anzahl überschreiten. Das kann eine Fehlerquelle sein. Laut dem baden-württembergischen Innenministeriums machte bei der vergangenen Kommunalwahlen 2014 der Anteil der ungültigen Stimmzettel aber nur 3,1 Prozent aus.

In letzter Minute

Soweit man keine Briefwahl beantragt hat, darf man nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wo das ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat. Wer Briefwahl beantragt hat, seine Unterlagen aber persönlich abgeben möchte, darf mit dem Wahlschein für die Gemeinderatswahl in jedes Wahllokal der Gemeinde gehen, für die Kreistagswahl in jedes Wahllokal des betreffenden Wahlkreises. Sind die Wahlunterlagen am Wahltag zu Hause unauffindbar, darf man seine Stimme trotzdem abgeben und erhält im Wahllokal nochmals alle Stimmzettel. Wer plötzlich krank wird, dies glaubhaft nachweist und deshalb nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten ins Wahllokal könnte, kann am Wahltag bis 15 Uhr bei der Gemeinde Briefwahl beantragen. Da das Wahlrecht ein höchstpersönliches Recht ist, ist es ausgeschlossen, dass ein anderer es für einen ausübt. Wer seine Kreuzchen nicht selbst machen kann, weil er etwa beide Arme in Gips hat, kann eine Hilfsperson mitbringen oder ein Mitglied des Wahlvorstands darum bitten. Die Hilfsperson ist aber verpflichtet, die Wünsche des Wählers zu erfüllen und muss darüber absolute Geheimhaltung bewahren.

Ergebnisse

In einigen der 396 Wahlbezirken im Ortenaureis werden erste Ergebnisse schon am Sonntagabend erwartet, spätestens am Mittwoch steht das vorläufige Endergebnis der Kreistagswahl fest. Sowohl der Ortenaukreis als auch die Gemeinden und Großen Kreisstädte selbst veröffentlichen am Sonntagabend die Zwischenergebnisse zeitnah auf ihren Internetseiten.

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