Tote Möwe in Diersheim gefunden
Erster Geflügelpest-Nachweis im Ortenaukreis

Foto: rek

Ortenau Bei einer in Rheinau-Diersheim aufgefundenen und verendeten Möwe hat sich der Verdacht auf die Aviäre Influenza bestätigt, wie das Amt für Veterinärwesen des Ortenaukreises mitteilt. „Die in der Region bereits verbreitete Tierseuche hat den Ortenaukreis erreicht“, so Amtsleiter Jan Loewer. In Deutschland wurden seit Beginn des Jahres bis zum 6. Februar bereits 103 Fälle bei Wildvögeln gemeldet, 11 davon in Baden-Württemberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen weiterhin bundesweit als „hoch“ ein. Der nun positive Möwenfund ist in der aktuellen Saison im Ortenaukreis der erste Nachweis der Geflügelpest beim Wildvogel.

Vorbeugende Aufstallungspflicht angeordnet

„Um das Hausgeflügel vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen, wird in Teilen des Landkreises risikoorientiert nun eine vorbeugende Aufstallungspflicht angeordnet“, so Loewer weiter. In diesen Gemeinden haben alle Geflügelhalter ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterzubringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 2,5 Zentimeter sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen mit Vögeln sind in diesem Gebiet in geschlossenen Räumlichkeiten durchzuführen.

Die zugehörige Allgemeinverfügung mit einer Auflistung der betroffenen Gemeinden

Auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat bereits zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im mobilen Geflügelhandel sowie Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe umfassen. Demnach müssen auch in Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel - Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - verschiedene Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Haltung eingehalten werden.

Bei Krankheitserscheinungen und unklaren Todesfällen in der Geflügelhaltung ist unverzüglich das Veterinäramt zu verständigen. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind hierbei für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei. Neben der Sicherung der Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten, müssen unter anderem betriebsfremde Personen Schutzkleidung des jeweiligen Betriebs tragen. Diese muss direkt nach dem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden, Einwegschutzkleidung muss unverzüglich beseitigt werden. Auch müssen die Betriebe gewährleisten, dass nach jeder sogenannten „Ein- oder Ausstallung“ der Vögel die eingesetzten Gerätschaften und freien Stallungen gereinigt und desinfiziert werden und eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt und dokumentiert wird. Es müssen Einrichtungen zum Waschen der Hände und zum Wechseln und Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sein.

„In der aktuellen Situation ist es besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern“, mahnt der Amtsleiter. Konkret bedeutet das, nicht im Freien zu füttern und kein Oberflächenwasser als Tränke anzubieten, um keine Wildvögel anzulocken. Auch das Futter, Einstreu und sonstigen Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen) sind in Gebäuden oder verschlossenen Behältnissen wildvogelsicher aufzubewahren.

Die Haltung von Vögeln – auch zu Hobbyzwecken - ist dem Veterinäramt bereits ab dem ersten gehaltenen Tier anzuzeigen.

Weitere Informationen in Baden-Württemberg

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