Änderungen für Schule und Kitas
Erleichterungen bei Quarantäne-Pflicht

Gezielte Testungen in Schulen und Kitas sollen für mehr Sicherheit sorgen. | Foto: rek
  • Gezielte Testungen in Schulen und Kitas sollen für mehr Sicherheit sorgen.
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Stuttgart/Ortenau (st). Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat am Freitag die Corona-Verordnung Absonderung überarbeitet. Damit sind am gestrigen Samstag weitere Erleichterungen insbesondere für Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraftgetreten – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita.
68 Prozent aller über Zwölfjährigen im Land sind mittlerweile einmal geimpft, 66,5 Prozent davon haben auch schon den vollständigen Impfschutz. Dies ermöglicht die Erleichterungen, die nun vorgenommen wurden.

Änderungen im Einzelnen

Die Änderungen im Einzelnen bei weiterführenden Schulen: Die Quarantäne der Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronavirus getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden.

In Grundschulen und Kitas kann die Quarantäne von Kindern bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Immunisierte Kinder sind von der Testung ausgenommen.
Tritt in Pflegeheimen und Krankenhäusern ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.

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