Folge der Covid-19-Kontakermittlung
Einschulungsuntersuchung in reduzierter Form
Ortenau (st). Die sogenannte Basisuntersuchung im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) muss in einigen Kindertagesstätten in reduzierter Form durchgeführt werden. Dies betrifft nur solche Kindertagesstätten in denen die ESU noch nicht stattgefunden hat.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden alle Kapazitäten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes für die Kontaktermittlung der an Covid-19 erkrankten Personen und deren Kontaktpersonen benötigt, weshalb die ESU nicht vollständig flächendeckend durchgeführt werden können.
Der Kinder und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird in allen Kindertagesstätten die Vorsorgehefte und Impfbücher der Kinder durchsehen. Die Eltern werden im Anschluss auf fehlende oder unvollständige Eintragungen aufmerksam gemacht. Zusätzlich werden einzelne Kinder weitergehend von den Assistentinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst untersucht. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Kindertagesstätte und mit dem Einverständnis der Eltern.
Im nächsten Schuljahr werden weitere Kinder untersucht, bei denen noch offene Fragen zur Einschulung bestehen. Diese Untersuchungen finden dann im Rahmen der sogenannten ESU Schritt 2, also rund ein halbes Jahr vor der geplanten Einschulung statt.
Um bei den verbleibenden Untersuchungen die hygienisch vorgegebenen Standards zu erfüllen, werden diese ohne die Eltern stattfinden. Diese können allerdings nach der Untersuchung mit den Assistentinnen sprechen und sich die Ergebnisse der Untersuchung erklären lassen.
„Wir bedauern es sehr, dass wir in diesem Jahr die Einschulungsuntersuchung nicht wie gewohnt durchführen können. Leider zwingt uns das Coronavirus dazu, auch in diesem Bereich kreative Lösungen zu finden“, erläutert Evelyn Bressau, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes im Ortenaukreis, die Entscheidung.
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