Corona-Warnstufe ausgerufen
Einschränkungen für Nicht-Geimpfte ab 3. November

Ortenau (st). Am Dienstag, 2. November, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, 3. November, in Kraft. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Lage in Krankenhäusern angespannt

„Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen. Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Ein-schränkungen dienen aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zeitlich kritische Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.“

Befreiung von Maskenpflicht entfällt

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht. 

Weitere Informationen

Bereits mit der Corona-Verordnung im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.