Rede von Landrat Scherer
Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024
Ortenau (st) Es war der schwerste Entwurf eines Haushaltsplans in seiner ganzen Amtszeit, erklärte Landrat Frank Scherer in der Kreistagssitzung. Seine Rede zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 im original:
Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, meine Damen und Herren, dieser Entwurf des Haushaltsplans 23/24 war der schwerste meiner bisherigen Amtszeit, muss er doch gleich mehreren großen Herausforderungen gerecht werden:
Massive Kostensteigerungen, insbesondere im Energiebereich
- enorm steigende, von uns kaum steuerbare Sozialkosten, die durch den Zustrom von Flüchtlingen zusätzlich steigen
- eine Rezession statt Konjunktur, mit der Folge eines strukturellen Defizits im Sozialbereich.
Dagegen waren die von uns damals aufgrund von Corona als schwierig empfundenen Rahmenbedingungen für den noch laufenden Haushalt ein Kinderspiel.
Reformbedarf
Der Bundeskanzler spricht von einer Zeitenwende, der Bundespräsident von schweren und unsicheren Zeiten, die auf uns zukommen und in Baden-Württemberg appellieren in einer einmaligen Aktion Landkreise, Städte und Gemeinden gemeinsam mit der Wirtschaft in großer Sorge um das Land an den Ministerpräsidenten, dass die Zeit eines ungebremsten Draufsattelns bei Standards, Rechtsansprüchen und staatlichen Leistungszusagen endgültig vorbei sein müsse. Es bedürfe sofort eines Entfesselungspakets, das Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus dem überregulierten Gesetzesrahmen befreit. Dieser klare gemeinsame Appell ist richtig und war überfällig und ist nun ein dringender Weckruf, der nicht überhört werden darf! Es bleibt zu hoffen, dass der große Reformbedarf auch von unserem Ministerpräsidenten erkannt wird. Der Verweis auf Europa, den Bund und die kommunale Ebene als Hauptverursacher von Überregulierung und Bürokratie greift zu kurz, alle Ebenen müssen jetzt entschlossen handeln.
Nichts ist passiert
Die Vorschläge zum Bürokratieabbau und Standardsenkungen in Baden-Württemberg liegen im Übrigen seit Jahren vor, doch nichts ist passiert. Wo wir als Kreis selbst handeln konnten und durften, haben wir das in der Vergangenheit schon mutig getan. Ich erinnere nur an den von mir verfügten Abbau von über 1.000 internen Verwaltungsvorschriften zum 1. April 2010, die Etablierung der Standortklausel, wonach wir im Landratsamt alle rechtlichen Spielräume zugunsten positiver Standortfaktoren nutzen und an unsere fortlaufende Digitalisierung und Optimierung der Organisation und Geschäftsprozesse. Dies alles hilft aber dann nichts, wenn wir durch neue Gesetze immer neue Standards und kompliziertere Abläufe vorgegeben bekommen. Hier wäre es meist besser, wenn die kommunale Ebene den Weg zum Ziel weitgehend selbst gestalten könnte.
Kritisch selbst prüfen
Wir werden uns im Landratsamt jedenfalls weiterhin kritisch selbst prüfen und teilweise auch neue, manchmal schmerzhafte Wege einschlagen müssen. Neue Wege, die anders als bisher - nicht immer mehr, sondern auch mal weniger, - nicht immer besser, sondern auch mal schlechter bedeuten! Wir sind alle gewählt, um die Interessen des Ortenaukreises und die seiner Einwohnerinnen und Einwohner zu wahren. Dieser Auftrag wird gerade dann zur großen, besonders herausfordernden Verantwortung, wenn es weniger zu verteilen gibt, wenn nicht mehr alles wie bisher erledigt werden kann, wenn wir also entscheiden müssen, was vorrangig und was nachrangig ist. Denn diese Entscheidungen sind zwangsläufig strittige Entscheidungen, weil wir nicht mehr immer allen grundsätzlich berechtigten Interessen vollständig gerecht werden können. Es wird Qualitätsverluste und Einschränkungen geben. Getragen von dieser Überzeugung habe ich mit meiner Verwaltung den vorliegenden Haushaltsplan entworfen und ich möchte Ihnen aus dem Personaletat ein anschauliches Beispiel nennen. Ein Beispiel, das für mich besonders schmerzhaft ist, das ich aber aufgrund des Gesagten als konsequent empfinde: Sie haben am 14. Dezember 2021 beschlossen, dass wir für die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes 23,4 neue Stellen im Haushaltsentwurf vorsehen sollen. Diesen Beschluss haben Sie auf der Grundlage einer externen Personalbedarfsberechnung und vor dem Hintergrund gefasst, dass das Land in diesem Fall die Konnexität anerkannt hatte. Wir konnten also davon ausgehen, dass das Land den erforderlichen Stellenbedarf - bis auf einen kleineren Kreisanteil von zehn Prozent - tragen wird. Nach dem nun vorliegenden, abschließenden Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land bekommt der Ortenaukreis allerdings nicht für die 23,4 Stellen zusätzliche Mittel, sondern nur für 14 neue Stellen. Das Land ist also der Auffassung, dass wir damit die Mehrarbeit hinreichend erledigen können. Meine Fachleute im Haus meinen indessen, dass 9,4 Stellen weniger zulasten der Pünktlichkeit oder der Qualität der erforderlichen Arbeit gehen werden. Ich wage die These, dass wir noch im Rahmen der Aufstellung unseres letzten Haushalts gesagt hätten, dass die Entscheidung des Landes zwar einen beklagenswerten Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip sei, dass wir aber gerade in diesem Bereich keine Rückstände oder Qualitätseinbußen hinnehmen wollen und deshalb die aus unserer Sicht erforderlichen, weiteren 9,4 Stellen aus zusätzlichen Kreismitteln in Höhe von jährlich rund 850.000 Euro finanzieren. So bitter das vielleicht für Betroffene und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein kann, meine ich, dass wir das angesichts der schwierigen Lage, in der wir uns befinden, nicht mehr tun dürfen, wenn wir unserem Auftrag und unserer Verantwortung als Kreispolitik noch gerecht werden wollen. Wenn die höhere politische Ebene der Auffassung ist, dass eine uns übertragene Aufgabe mit einer bestimmen Stellenzahl erfüllt werden kann, dann sollten wir in der jetzigen Lage hier nicht freiwillig draufsatteln.
Gratwanderung
Wir können es uns in Zukunft nicht mehr in dem Maße wie bisher leisten, Kreismittel, die für Aufgaben des Kreises gedacht sind, für anderes auszugeben. Sonst werden wir unserer originären Verantwortung nicht mehr gerecht werden können. Nothilfe in einzelnen Bereichen muss und wird dem Kreis immer möglich sein - auch über Verantwortungsgrenzen hinaus -, nicht mehr vertretbar ist aber die Übernahme von Ausfallbürgschaften für Bundes- oder Landesaufgaben. Das Abbauen von Standards, Hinterfragen von Leistungen, die Differenzierung zwischen vorrangig und nachrangig ist eine schwierige Gratwanderung. Denn auf der anderen Seite müssen wir als öffentlicher Dienstleister handlungs- und leistungsfähig bleiben, müssen Verlässlichkeit und Stabilität geben können und dürfen die Faktoren, die für unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt, unsere Umwelt und nicht zuletzt unsere Wirtschaft entscheidend sind, nicht vernachlässigen.
Sachpolitischer Kompass
Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass der Ortenaukreis die finanziellen Herausforderungen der Zukunft meistern wird, wenn wir uns bei dieser Gratwanderung von unserem sachpolitischen Kompass leiten lassen. Denn unser Landkreis steht vergleichsweise gut da, weil wir schon in den vergangenen Jahren immer sehr wirtschaftlich und nachhaltig agiert haben. Wir nehmen im landesweiten Benchmark der Verwaltungskosten eine Spitzenposition ein, wir haben bei freiwilligen Leistungen große Zurückhaltung geübt und sind einen sehr konsequenten Entschuldungskurs bis hin zur faktischen Schuldenfreiheit gefahren.
1,4 Milliarden Euro
Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, der ein Volumen von über 1,4 Milliarden Euro hat, können wir deshalb im Wesentlichen Kurs halten. So möchte ich auch bei der Kreisumlage Kurs halten. Seit über einem Jahrzehnt haben wir einen Kreisumlage-Hebesatz, der immer und zum Teil deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag. Nur in diesem Jahr lagen wir wegen der Klinikfinanzierung mal kurz mit gerade mal 0,06 Punkten darüber. Diese Kontinuität ist umso bemerkenswerter, als die Steuerkraftsumme unserer Städte und Gemeinden nur durchschnittlich und unser Netto-Sozialaufwand im Leistungsbereich leicht überdurchschnittlich ist. Aufgrund dieser moderaten Kreisumlagen mussten unsere Bürgerinnen und Bürger für die Aufgaben ihres Kreises von 2008 bis heute 273 Millionen Euro weniger Steuern zahlen, als wenn wir im Ortenaukreis immer eine Kreisumlage entsprechend dem Landesdurchschnitt gehabt hätten. Das heißt unsere Städte und Gemeinden hatten 273 Millionen Euro mehr für ihre eigenen kommunalen Aufgaben und Projekte zur Verfügung. Ich finde, das ist eine richtig gute Bilanz, die zeigt, dass wir es im Ortenaukreis mit der Entlastung und Stärkung unserer Kommunen ernst meinen. Gerade jetzt möchte ich diesen Weg weitergehen.
Kredite aufnehmen
Unseren Städten und Gemeinden wird die Krise in den nächsten zwei Jahren stärker als den Kreis treffen. Die kommunale Finanzierungssystematik führt dazu, dass die Einnahmen des Kreises erst ab 2025 zurückgehen werden. Wir haben also noch etwas länger Luft und hoffen, dass die Kreiskommunen wieder mehr Luft haben, wenn sie dem Kreis knapper wird. Eine Umfrage bei den Kreis-Kämmereien im Regierungsbezirk Freiburg hat ergeben, dass der Hebesatz in den südbadischen Landkreisen voraussichtlich zwischen ein und vier Prozentpunkten erhöht wird. Mein Vorschlag geht dahin, in diesen schwierigen Zeiten die Kreisumlage auf dem jetzigen Niveau von 28,5 Prozent zu halten und so einen wichtigen Stabilitätsbeitrag für unsere Städte und Gemeinden zu leisten. So wird die Liquidität des Kreises - auch wegen der Agenda 2030 - bis Ende 2024 auf Null geführt und wir müssen ab 2023 erstmals seit vielen Jahren wieder Kredite in Höhe von voraussichtlich 18,7 Millionen Euro aufnehmen. Sicher, das sind Wermutstropfen, die der Landkreis meines Erachtens aber schlucken muss, um eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu sichern und seine Kommunen leistungsfähig zu halten.
Mit steigenden Kosten rechnen
Weil wir als Kreis auf der Ausgabenseite aber schon in den nächsten zwei Jahren mit stark steigenden Kosten rechnen müssen und wir es mit einem strukturellen Defizit zu tun haben, wird die ursprünglich schon für den nächsten Doppelhaushalt geplante Erhöhung der Kreisumlage auf 29,4 Punkte im Finanzplanungszeitraum 2025/2026 unumgänglich sein. Vor diesem Hintergrund ist der Ihnen vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts darauf angelegt, einerseits besonders wirtschaftlich und sparsam zu agieren und andererseits durch nachhaltige Stabilität handlungsfähig zu bleiben.
Attraktivität des Standorts halten
Was bedeutet das in den einzelnen Bereichen? Die Ortenau ist eine wirtschaftlich starke Region mit hoher Lebensqualität. Unser kreispolitischer Anspruch muss es sein, die Attraktivität dieses Standortes zu halten und in einzelnen Bereichen trotz allem auch weiter voran zu bringen. Dafür müssen wir weiter investieren, insbesondere in unsere Schulen, in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, in die Breitbandversorgung, die Verkehrsinfrastrukturen und nicht zuletzt in eine optimale Gesundheitsversorgung. Insgesamt müssen wir aber aufgrund der geschilderten Gesamtlage das Investitionsprogramm für die nächsten zwei Jahre im Vergleich zum ursprünglichen Finanzplan deutlich reduzieren. Wir haben deshalb alle Investitionen nochmals auf ihre unabweisbare Erforderlichkeit und Dringlichkeit geprüft. So haben wir insgesamt rund 25 Millionen Euro in die Folgejahre verschoben, das bedeutet für die Kreiskasse eine Nettoentlastung von rund 17 Millionen Euro.
Bildung
Dabei haben Investitionen in Bildung aber weiterhin eine hohe Priorität, im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler und unserer Unternehmen. Denn hier wirkt der Kreis als wichtiger Standortmotor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, das Sanierungsprogramm vor allem für die Schulgebäude mit 9,2 Millionen Euro weiterzuführen. Es geht insbesondere um die Beruflichen Schulen in Kehl, die Gewerblichen Schulen in Lahr, das Kreisschulzentrum und die Helme-Heine-Schule in Offenburg sowie die Renchtalschule Oberkirch. Bei den Sanierungsmaßnahmen wird auch der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom Juli 2021 umgesetzt. Danach sollte im noch laufenden Doppelhaushalt eine Million Euro eingespart werden. Diesen Beschluss haben wir im vorliegenden Planentwurf fortgeschrieben, so dass die Netto-Investitionen für die Sanierungsmaßnahmen bei rund sieben Millionen Euro liegen. Außerdem sind für die Standortentwicklung des Kreisschulzentrums Offenburg mit dem Neubau der Sporthalle und einem Ersatzneubau der Hansjakobschule 4,5 Millionen Euro eingeplant. Auch die Digitalisierung und die Sicherheit unserer Schulen sind vorrangig. Deshalb haben wir für das Sicherheitskonzept eine Million Euro und zur Finanzierung der Gesamtaufwendungen für die Digitalisierung der Schulen eine Million Euro zusätzlich zu den Schulbudgets eingeplant. Das Gesamtprogramm für die Digitalisierung liegt über mehrere Jahre verteilt bei insgesamt 14,4 Millionen Euro.
Mobilität
Mobilität, meine Damen und Herren, ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und gerade in unserem ländlichen Raum von besonderer Bedeutung. Wer die Verkehrswende wirklich will, der darf deshalb im Ländlichen Raum nicht kleckern, sondern muss gerade hier klotzen. Deshalb sieht der Planentwurf vor, dass wir die Aufwendungen für den ÖPNV gegenüber dem letzten Doppelhaushalt von 55,6 Millionen Euro auf 65,2 Millionen Euro erhöhen. Das bedeutet eine weitere Steigerung um 17 Prozent, nachdem wir bereits im letzten Doppelhaushalt die Mittel um 46 Prozent erhöht hatten. So können wir das Angebot weiter ausbauen und gleichzeitig die erfolgreiche große Tarifreform aus dem Jahr 2021 im Haushalt absichern. Daneben wollen wir Park– bzw. Bike & Ride-Anlagen weiter fördern und die Mittel für die Verlängerung des Bahnhalts am Vogtsbauernhof für die Schwarzwaldbahn bereitstellen. Für die Verkehrswende müssen aber auch Bund und Land ihren Beitrag leisten. Nach der Bund-Länder-Einigung vom 2. November 2022 stellen der Bund und die Länder ab 2023 jährlich jeweils 1,5 Milliarden als Verlustausgleich für das 49-Euro Deutschlandticket zur Verfügung. Diese Beträge sind allerdings gedeckelt, das heißt die Verkehrsunternehmen und damit letztlich wir als Aufgabenträger haben das Restrisiko zu tragen. Außerdem stellt der Bund ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung, die jährlich um drei Prozent statt bisher 1,8 Prozent erhöht werden sollen. Das hört sich erstmal gut an und die Länder haben sich damit auch zufriedengegeben, das Verhandlungsergebnis liegt aber meilenweit von dem entfernt, was die Länder vorab selbst für erforderlich gehalten haben. Die Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets macht nur dann Sinn, wenn gleichzeitig der Bestand des Nahverkehrsangebots gesichert und der weitere Ausbau gerade im Ländlichen Raum möglich bleibt. Ein Billigticket für ein schlechteres Angebot hilft bei der Verkehrswende überhaupt nicht. Genau dieses Risiko besteht aber jetzt und wir können nur hoffen, dass es sich nicht realisiert. Im Haushaltsplan haben wir natürlich auch wieder die erforderlichen Mittel für mindestens sechs Kilometer neue Radwege pro Jahr eingeplant. Daneben sind in etwa die bisher üblichen Mittel für die Sanierung von Kreisstraßen und Brücken vorgesehen. Auch sind die ersten Mittel für Projekte wie den Neubau der Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr, die Umfahrung Zusenhofen/Nußbach und die Kreisstraße zwischen Fischerbach und Haslach vorgesehen. Insgesamt haben wir für den Radwege-, Straßen- und Brückenbau rund 19 Millionen Euro eingeplant, der Kreisanteil liegt bei 8,9 Millionen Euro. Auch das Sanierungsprogramm für Brücken und Straßen bewegt sich mit 4,8 Millionen Euro im üblichen Rahmen.
Verwaltungsgebäude
Was unsere Verwaltungsgebäude angeht, haben wir neben einer Planungsrate von 300.000 Euro für die Erneuerung der Straßenmeisterei in Haslach auch drei Millionen für die Restfinanzierung des neuen Kehler Verwaltungsgebäudes in 2024 eingeplant sowie weitere 4,5 Millionen Euro in den Jahren 2024/2025. Das Gebäude soll in 2025 bezugsfertig sein. Zur Erweiterung des Landratsamtes in der Badstraße soll mit einem städtebaulichen Ideenwettbewerb eine optimale Lösung für das Areal gefunden werden, die auch die Planungen der Landesgartenschau und den Abbruch des Karl-Heitz-Stadions berücksichtigt. Diesen Wettbewerb können wir in den nächsten beiden Jahren über Haushaltsreste finanzieren. Für den Neubau der Integrierten Leitstelle sind von 2023 bis 2026 Investitionen von 15,3 Millionen Euro erforderlich, im Doppelhaushalt 2023/2024 sind davon 5,5 Millionen Euro eingeplant.
Ortenau Klinikum
Mit der Umsetzung des größten Finanzvorhabens der Kreisgeschichte, der Agenda 2030, liegen wir gut im Zeitplan. Die ersten Bagger werden schon während des kommenden Doppelhaushalts anrollen. Wir setzen damit eine Klinikreform um, die landes- und bundesweit als Leuchtturmprojekt gilt und Minister Lucha hat uns dafür wiederholt Förderung von 60 Prozent in Aussicht gestellt. Deshalb haben Sie diesen Fördersatz nun auch in unserem Finanzierungsmodell berücksichtigt. Statt 597 Millionen Euro bei einer 50-prozentigen Förderung werden somit voraussichtlich 517 Millionen Euro an Kreismitteln erforderlich. Dass das Land zu seinen Zusagen steht, zeigt schon die Aufnahme der Planungskosten für die weiter vorangeschrittenen Neubauvorhaben in Achern und Offenburg in das Landeskrankenhausbauprogramm. Wir sollten deshalb alle miteinander zuversichtlicher sein. Das gilt vor allem auch mit Blick auf den im Agenda-Prozess schon immer zeitlich versetzt laufenden, aber für uns und das Land unverzichtbaren Standort Lahr. Wenn auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel immer wieder unnötig die Pferde scheu gemacht werden, kostet das nur Energie und ist für unsere Gespräche, die bisher auf einem guten Weg waren, absolut nicht hilfreich. In Lahr sind wir nach wie vor im Zeitplan und ich bin mir 13 sicher, dass wir auch für Lahr rechtzeitig eine Förderzusage für die Planungen erhalten werden. Für die Umsetzung des Finanzierungsmodells sind im vorliegenden Doppelhaushalt jährlich 15 Millionen Euro für den Baufonds „Agenda 2030“ und zwei Millionen Euro für den sogenannten Baufonds „Modell Landrat“ eingeplant. Bereits in den kommenden beiden Haushaltsjahren können wir die Zentren für Gesundheit in Oberkirch, Gengenbach und Ettenheim eröffnen. Dort werden wir die ambulante und pflegerische Versorgung mit modernen und leistungsfähigen Angeboten deutlich verbessern. Für diese sogenannte zweite Säule sind im Doppelhaushalt 4,8 Millionen Euro für Investitionen und zur Übernahme von vorauskalkulierten Defiziten vorgesehen.
Ambulantisierung
Meine Damen und Herren, nicht jeder Landkreis wird eine Reform mit diesem Finanzierungsvolumen stemmen und auch das Land wird nicht viele Kreise in dieser Dimension unterstützen können. Deshalb ist es doch selbstverständlich, dass bei den über Jahre laufenden Planungen neue Entwicklungen berücksichtigt werden müssen – wir planen doch nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft! Die zunehmende Ambulantisierung im Gesundheitssystem ist eine solche Entwicklung, die sich seit den Beschlüssen zur Agenda 2030 deutlich verstärkt hat. Die damals kalkulierten 1.600 Krankenhausbetten werden nicht mehr erforderlich sein. Die Anzahl der Betten sagt aber kaum etwas über die medizinische Leistungsfähigkeit unserer vier Agenda-Standorte aus. Wir werden uns nun zeitnah Gedanken machen, wie wir die Anzahl an Betten standortübergreifend auf den neuen Bedarf anpassen und zugleich das medizinische Leistungsangebot an allen geplanten Standorten im Sinne der bestmöglichen Versorgung so austarieren können, dass jeder unserer vier Standorte seine medizinische Bedeutung entsprechend der Beschlusslage behält.
Flüchtlinge
Meine Damen und Herren, seit dem 2. Weltkrieg sind noch nie so viele Flüchtlinge innerhalb so kurzer Zeit nach Deutschland und damit auch in den Ortenaukreis gekommen, wie in diesem Jahr. Aufgrund des seit dem 24. Februar 2022 herrschenden Krieges in der Ukraine sind die Flüchtlingszahlen innerhalb sehr kurzer Zeit besonders stark angestiegen. Zum 31. Dezember 2021 lebten in der Ortenau noch 637 ukrainische Staatsangehörige, heute sind es über 5.000! Und dabei sind diejenigen Ukrainer noch nicht berücksichtigt, die sich bis heute nicht bei den Ausländerbehörden gemeldet haben. Gleichzeitig bleibt auch der allgemeine Flüchtlingszugang auf einem sehr hohen Niveau, wir haben im Ortenaukreis bis Ende Oktober über 1.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern als der Ukraine aufgenommen - und im Herbst steigen die Zugangszahlen erfahrungsgemäß nochmals an. Vorausschauend haben wir schon im Herbst 2021, als die Prognosen von steigenden Zahlen ausgingen, damit begonnen, zusätzliche Unterkunftsplätze zu schaffen und unsere Unterkunftsplätze mehr als verdoppelt, bis Jahresende werden wir bei 2.800 Plätzen liegen und weitere Objekte werden noch hinzukommen. Dennoch werden wir leider auch kreiseigene Sporthallen in Lahr, Kehl und Gengenbach belegen müssen. Hinzu kommt eine seit kurzem wieder dramatisch steigende Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Ausländern in den Ortenaukreis, die von unserem Jugendamt ad hoc versorgt werden müssen. Wir müssen in kürzester Zeit Betreuungsplätze aufbauen und einen Notfallplan erarbeiten. Denn die Träger sind am Rande ihrer Leistungsfähigkeit und können insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels nicht endlos Betreuungsplätze anbieten. Bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise handelt es sich nicht um eine kommunale, sondern eine staatliche Aufgabe. Wenn wir hier Aufgaben übernehmen, dann muss es eine zeitnahe und kostendeckende Finanzierung durch das Land geben. Doch bei der Spitzabrechnung der bisherigen Unterbringungskosten beispielsweise verhandelt das Land heute noch über das Jahr 2018 mit uns. Das kann so nicht weitergehen; wir brauchen ein auskömmliches und zeitnahes System der Finanzierung, vor allem angesichts des massiven Fluchtgeschehens. Außerdem gilt es gerade in Krisenzeiten, offensichtliche Fehler unverzüglich zu korrigieren. Das gehört für mich unbedingt dazu, wenn es darum geht, Deutschland durch die Krisen zu führen. Der sogenannte Rechtskreiswechsel der UkraineGeflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II war ein solcher Fehler. Hierdurch wurden erhebliche Mehrkosten verursacht, falsche Anreize gesetzt und Flüchtlinge erster und zweiter Klasse geschaffen. Mit einem „Das-Ist-Jetzt-Halt-So“ können wir uns nicht zufriedengeben. Und schon gar nicht darf es dazu kommen, dass nun aus Gründen der Gleichbehandlung alle Flüchtlinge ins SGB II wechseln. Ich mag mir gar nicht vorstellen, welche zusätzlichen Finanzmittel dafür erforderlich wären und in welchem Maße die Anziehungskraft Deutschlands als Fluchtziel noch weiter zunehmen würde. Aufgrund der uns heute bekannten Zahlen, Rahmenbedingungen und Einschätzungen müssen wir für den kommenden Doppelhaushalt für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mit Mehrausgaben von rund 23 Millionen Euro rechnen, wovon der Kreis mindestens 3,5 Millionen Euro aus eigenen Mitteln zu tragen haben wird. Hinzu kommen noch die Kosten für die Gesundheitsvorsorge der Ukraine-Flüchtlinge, die nach derzeitigem Stand komplett aus Kreismitteln getragen werden müssen, die wir aber jetzt noch nicht beziffern können. Die in der Bund-Länder-Einigung vom 2. November enthaltenen finanziellen Zusagen des Bundes gegenüber den Ländern sind nach der Analyse unseres Landkreistags unzureichend und zudem ist nicht geklärt, was letztlich davon bei den Kreisen tatsächlich ankommt. Die Landkreise sehen sich deshalb durch das Einigungspaket nicht gebunden und werden vom Land als ihren Ansprechpartner in Finanzsachen weiterhin eine Vollkostenerstattung für alle fluchtbedingten Aufwendungen verlangen.
Sozialbereich
Dies führt mich zum Sozialetat. Seit vielen Jahren machen die Sozialausgaben, einschließlich der Flüchtlingskosten, mehr als zwei Drittel unseres Haushaltsvolumens aus. Schon lange reicht zur Deckung das Aufkommen aus der Kreisumlage nicht aus. Aber immerhin hat sich in den vergangenen Jahren die Schere zwischen diesen Ausgaben und unseren Einnahmen nicht wesentlich weiter geöffnet, weil die Konjunktur für entsprechende Mehreinnahmen gesorgt hat. Das wird sich mit der Rezession ändern, das heißt dieses strukturelle Defizit wird sich massiv vergrößern. Der gesamte Zuschussbedarf aus Kreismitteln im Sozialbereich wird 2023 bei 260 Millionen Euro und 2024 bei 274 Millionen Euro liegen. Wir haben es also mit einer Steigerung um insgesamt 45 Millionen Euro gegenüber dem letzten Doppelhaushalt zu tun. Das bedeutet eine Steigerung um jährlich rund neun Prozent. Im letzten Doppelhaushalt betrug die jährliche Steigerung noch rund fünf Prozent. Die Ursachen hierfür liegen weniger in den gesellschaftlichen Entwicklungen als vor allem darin begründet, dass die Gesetzgeber immer weitergehende Anspruchsgrundlagen und höhere Standards festlegen. Hinzu kommen die aktuellen Auswirkungen des Ukrainekriegs, wodurch sich der Anstieg der Sozialausgaben zusätzlich beschleunigt. Perspektivisch werden wir diese Kostensteigerungen ohne zusätzliche Unterstützung durch Bund und Land nicht mehr tragen können. Denn selbst beeinflussen können wir hier nur wenig, sind es doch fast ausnahmslos Pflichtaufgaben in den Bereichen Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Jugendhilfe. Hinzu kommen weitere Bereiche, in denen der Landkreis aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer mehr Leistungen mit mehr Personalbedarf aber ohne ausreichende Mittel von Bund und Land erbringen muss, wie etwa im Betreuungsrecht, Sozialen Entschädigungsrecht oder beim Wohngeld. Die Auswirkungen dieser Fehlsteuerungen zeigen sich auch in unserem Personaletat.
Personalbereich
Um ein Standortmotor bleiben zu können, muss der Ortenaukreis seinen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Städten und Gemeinden auch in den kommenden schwierigen Zeiten gute Dienstleistungen anbieten können. Deshalb wäre es ein großer Fehler, ihn jetzt nicht mehr mit dem dafür zwingend erforderlichen Personal für Beratung, Betreuung und effiziente Verfahren auszustatten. Gerade in diesem behördlichen Dienstleistungsbereich dürfen wir in der Krise nicht an der falschen Stelle sparen, auch wenn der Sparfuchs naturgemäß als erstes auf den größten Haushaltsposten schaut. Natürlich habe ich das im Rahmen der Haushaltsaufstellung auch getan und mich dabei in meinem Haus nicht beliebt gemacht. Aber auch hier fordert die schwierige Gesamtlage von uns, dass wir besonders genau prüfen, welche Stellen wirklich erforderlich sind und nur diese haben wir letztlich auch eingeplant. Dennoch sind im vorliegenden Entwurf des Stellenplans im Saldo 113 zusätzliche Stellen enthalten. Allein 88 neue Stellen brauchen wir zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, davon wiederum 27 Stellen aufgrund des Rechtskreiswechsels der Flüchtlinge aus der Ukraine. Diese Stellen sind zum Großteil voll- oder teilweise gegenfinanziert. Wir werden selbstverständlich - wie schon in der vergangenen Flüchtlingskrise – die Flüchtlingszahlen genau im Blick behalten und nur die Stellen besetzen, die unbedingt notwendig sind. Leider mache ich mir aber wenig Hoffnungen, dass es hier in den nächsten Monaten zu Rückgängen kommt, im Gegenteil drohen den 19 Ausländerbehörden ja noch weitere Aufgabenzuwächse. Nachdem diese schon bei der erkennungsdienstlichen Behandlung einspringen mussten, weil die Landeserstaufnahmeeinrichtungen das nicht mehr geschafft haben, sollen die Ausländerbehörden nun womöglich auch noch anstelle des überlasteten Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge entgegennehmen. Darüber hinaus brauchen wir dringend 5,5 neue Stellen, weil auch immer mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu uns kommen. Neben diesen Stellen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise benötigen wir vor allem im sonstigen Sozialbereich dringend weitere 79 Stellen, wovon 55,5 Stellen zur Umsetzung von Bundes- und Landesvorgaben erforderlich sind. Hier ist das von mir schon eingangs angesprochene Bundesteilhabegesetz zu nennen, das Bundeswohngeldgesetz, Änderungen im Sozialen Entschädigungsrecht, die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Weitere Stellenzuwächse verursachen die Umsetzung des Forstreformgesetzes, das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, das Biodiversitätsstärkungsgesetz, die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Ende des analogen Funknetzes durch das Land Baden-Württemberg. Immerhin wird zumindest ein Teil dieser zusätzlichen Stellen von Bund und Land finanziert und Sie haben - auch vor diesem Hintergrund – davon bereits 36,5 20 Stellen vorab genehmigt. Im Entwurf des Stellenplans haben wir davon sechs Stellen erst zum 1. Januar 2024 und den Rest zum 1. März 2023 berücksichtigt. Die gute Nachricht ist, dass wir im Gegenzug 54 Stellen abbauen können, die im Zuge der Corona-Pandemie aufgebaut werden mussten, so dass es im Saldo um 113 neue Stellen geht. Und ich möchte noch eine Kontrollrechnung anfügen: Wenn ich die neuen Stellen nicht mit dem Stellenabbau saldiere, dann sprechen wir ja von 167 neuen Stellen. Wenn ich hiervon die Stellen abziehe, die wir wegen der Flüchtlingskrise und aufgrund von neuen Bundes- oder Landesvorgaben brauchen, also 143,5 Stellen, verbleiben gerade mal 23,5 neue Stellen, die wir selbst für dringend erforderlich halten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Zu nennen sind hier unter anderem die Bereiche Einbürgerung, Straßenverkehr, ÖPNV, Kommunaler Sozialer Dienst, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren sowie Brandund Katastrophenschutz.
Klimaschutz
Auch beim Thema Klimaschutz, müssen wir übrigens kein landesweites Benchmarking fürchten, denn Klimaschutz ist für uns schon lange keine Kür mehr, sondern Pflicht. Die Wechselwirkungen zwischen Ökonomie und Ökologie nachhaltig in Einklang zu bringen, ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dabei ist der Klimaschutz nicht nur ein ökologischer Maßstab, sondern längst auch ein ökonomischer Faktor und Triebfeder für unsere Wirtschaft. Deshalb ist Klimaschutz für mich und meine Kreisverwaltung eine große, allumfassende Querschnittsaufgabe, die grundsätzlich alle Bereiche umfasst, von der Gebäudesanierung über Ökostrom, blühende Straßenränder, den Amphibienschutz, den Energy Award, LEV- und Leader-Zuschüsse, die Genehmigung von Wind- und Wasserkraftanlagen, die Beratung für ökologische Landwirtschaft bis hin zur Subventionierung des ÖPNV und den Bau von Radwegen. Betrachtet man unsere Aktivitäten in diesen Bereichen, so addieren sich in diesem Haushaltsplanentwurf rund 76 Millionen Euro für Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen. Darüber hinaus ist im vorliegenden Doppelhaushalt erstmals ein Klimaschutzfond für unsere Kreisliegenschaften mit zwei Millionen Euro vorgesehen, damit wir zum Beispiel rasch weitere Photovoltaikanlagen auf kreiseigene Gebäude bauen können. Sie sehen, beim Klimaschutz wollen wir nicht sparen, sondern Draufsatteln, damit wir bis spätestens 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung sind.
2,4 Millionen Euro Mindereinnahmen jährlich
Gestatten Sie mir abschließend noch einen Ausblick: Mit einem zweijährigen Versatz wird es auch die Einnahmeseite des Kreises heftig treffen. Was jetzt unmittelbar an Verschlechterungen auf uns zukommt, ist von externen Faktoren bedingt. Wir stehen vor großen Herausforderungen mit vielen Ungewissheiten, deshalb ist es gerade jetzt wichtig, unseren Kurs einer nachhaltigen, streng an den Maximen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Haushaltspolitik festzuhalten. Es wird zu massiven Kostensteigerungen in der Industrie kommen, die Energiepreise explodieren, die Inflation steigt. Hinzu kommen weiterhin massiv steigende Ausgaben im Sozialbereich, auf die wir keinen Einfluss haben - und das bei sinkenden Steuereinnahmen! Unklar ist zudem, welche Kosten durch die Entlastungspakete des Bundes schlussendlich von den Kommunen und Landkreisen zu tragen sein werden. Für den Ortenaukreis ist nach Herrn Sälingers erster Einschätzung zu befürchten, dass es durch die Entlastungspakete in den Jahren ab 2023 zu Mindereinnahmen von jährlich 2,4 Millionen Euro über den Finanzausgleich kommen wird. Zusätzlich wird dies ab 2025 über die Steuerkraftsumme der Gemeinden und somit über die Kreisumlage zu weiteren Mindereinahmen von jährlich 5,1 Millionen führen. Der vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts beruht noch auf dem Stand der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Zwar ergeben sich aus der aktuellen Steuerschätzung vom 27. Oktober in den Jahren von 2022 bis 2024 bundesweite Verbesserungen im kommunalen Bereich von 3,9 bis 5,5 Prozent. Diese Verbesserungen sind allerdings nahezu komplett durch die Inflation beeinflusst, es handelt sich also um keine strukturellen Verbesserungen. Auch berücksichtigt diese Schätzung nur teilweise die umfangreichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Deshalb und auch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sind die Daten „mit großer Vorsicht zu interpretieren“, wie es der Bundesfinanzminister ausdrückte. Die Daten wurden zwar für den Landeshaushalt regionalisiert – allerdings stehen die Daten hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf den Finanzausgleich und 23 die Steuerkraftsummen der Gemeinden noch aus. Diese werden aber zu den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss aktualisiert sein.
Ausblick auf 2025 und 2026
Der Ausblick auf den Finanzplanungszeitraum 2025 und 2026, sieht jedenfalls weniger rosig aus. Denn dann werden die negativen Auswirkungen der Krise voll auf der Einnahmeseite des Kreises durchschlagen. Im vorliegenden Entwurf ist deshalb für die Jahre 2025/2026 ein Kreisumlagehebesatz von 29,4 v.H. eingeplant. Ich hoffe, dass sich die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden bis dahin wieder gebessert hat und so die Erhöhung verkraftbar sein wird, zumal dann, trotz dieser Erhöhung, voraussichtlich eine Kreditaufnahme von insgesamt 64 Millionen Euro erforderlich werden wird, insbesondere wegen der Krankenhausneubauten.
Reformbedarf
Sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, Frau Karl, Herr Sälinger, meine gesamte Verwaltung und ich selbst, wir haben uns in den letzten Monaten und trotz der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen viel Mühe gegeben, Ihnen einen Haushalt vorzulegen, mit dem wir die Herausforderungen der nächsten zwei Jahre meistern können. Ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen und einerseits die Zuversicht vermitteln, dass wir das schaffen können – andererseits macht es aber auch klar, dass es in BadenWürttemberg und Deutschland rasch weitgehender Reformen bedarf.
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