Land plant Öffnungsschritte
Drei-Stufen-Modell bei Inzidenz unter 100

Einzelhandel und Gastronomie stehen in den Startlöchern. | Foto: Foto: gro
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  • Einzelhandel und Gastronomie stehen in den Startlöchern.
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Ortenau (gro). Angesichts sinkender Coronafallzahlen hat das Land Baden-Württemberg Öffnungsschritte für eine Inzidenz unter 100 festgelegt. Diese magische Grenze wurde am vergangenen Dienstag auch in der Ortenau dauerhaft unterschritten.

Was beinhaltet die Öffnungsstufe 1, wenn die Bundesnotbremse in Stadt- und Landkreisen außer Kraft getreten ist?
Es dürfen öffnen: Hotels und andere Beherbungsbetriebe, Außen- und Innengastronomie in der Zeit zwischen 6 und 21 Uhr, Betriebskantinen und Mensen an Universitäten und Hochschulen, Galerien, Museen und Gedenkstätten, Archive und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten im Außen- und Innenbereich, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen für kleine Gruppen, kleinere Freizeiteinrichtungen wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten oder Bootsverleihe für Gruppen, Sportanlagen für kontaktarmen Freizeit- oder Amateursport für kleine Gruppe und die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern sowie Badeseen. Außerdem darf es Kulturveranstaltungen und Filmvorführungen im Freien geben.

Welche Regeln sind dabei zu beachten?
Für alle Einrichtungen gelten laut Coronaverordnung die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen mit einer zulässigen Teilnehmerzahl vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Für den Einzelhandel gibt es eine Modifikation der bisherigen Regelung der Coronoverordnung: Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Wann wird dies frühestens in der Ortenau gelten?
"Da es sich um eine Bundesnotbremse handelt, sind die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) bestätigt, maßgeblich", erklärt Kai Hockenjos, Pressesprecher des Ortenaukreises. Dieses habe am Mittwoch erstmals eine Inzidenz unter 100 im Ortenaukreis bestätigt. Diese müsse nun an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen – dazu zählt der Samstag, aber nicht der Feiertag Christi Himmelfahrt – unter der Grenze von 100 liegen. Das könnte dann frühestens am Dienstag erreicht werden. "Zwei Tage darauf, also am Donnerstag, 20. Mai, könnte dann der erste Öffnungsschritt getan werden", so Hockenjos.

Was gilt in den Öffnungsstufen 2 und 3 und wann greifen sie?
Wenn 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt die Inzidenz weiter gesunken ist, sind weitere Öffnungen möglich. So dürfen unter anderem Kulturveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl im Innenraum angeboten werden. Auch Saunen, Wellnessbereiche oder Fitnessstudios können öffnen.

Was gilt bei einer Inzidenz unter 50?
Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 kann der Einzelhandel ohne Terminvereinbarung öffnen. Keine Auflagen gelten für Archive, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Was ist, wenn die Inzidenz steigt?
Liegt diese drei Tage in Folge über 100, tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft. Steigt die Inzidenz während der 14 Tage einer Öffnungsstufe, gilt die nächst niedrige.

Weitere Informationen finden sich hier.

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