Wenn mal was verloren geht
Die Suche nach verlorenen Sachen endet im Rathaus
Ortenau (set). Es ist eine ganz alltägliche Situation: Ein Bürger oder ein Tourist kehrt nach einem Bummel in der Stadt an sein Auto zurück. Augenblicke später gerät der routinierte Griff nach dem Autoschlüssel in der Tasche zum Desaster: Ein Schlüssel ist nicht zu finden. Der Suchende versucht sich krampfhaft ins Gedächtnis zu rufen, wo er überall entlanggelaufen ist. Doch: Wo er den Schlüssel verloren haben könnte, mag ihm nicht einfallen. An dieser Stelle lohnt der Gang in das Fundbüro im Rathaus.
Bei bestimmten Fundsachen kommt Polizei ins Spiel
"Eine Sache gilt als Fund, wenn der Eigentümer eine Sache verliert, eine andere Person die Sache findet und sich dieser annimmt", erklärt Manuela Treyer, Mitarbeiterin im Kulturbüro der Stadt Oppenau. Danach werde eine Fundanzeige erstellt: "Bei dieser wird unter anderem der genaue Fundort und die Fundzeit abgefragt.
Danach untersuchen wir die Fundsache auf Hinweise, die zum Eigentümer führen können", sagt Manuela Treyer. Bei bestimmten Fundsachen kommt auch die Polizei ins Spiel: "Bei Fahrrädern, Handys, Smartphones, Tieren oder bei Verdacht auf eine Straftat stehen wir in Kontakt mit der Polizei", erläutert Manuela Treyer.
Sechs Monate Aufbewahrungsfrist
Wie lange eine Fundsache aufbewahrt wird, regelt der Gesetzgeber: "Die Frist beträgt sechs Monate", sagt Martin Reichert, Hauptamtsleiter der Gemeinde Kappelrodeck. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, so der Hauptamtsleiter.
Verzichtet er auf sein Recht, werde der Fund durch die Gemeinde verwertet. An dieser Stelle verfahren die Städte und Kommunen unterschiedlich. "Kleider geben wir zum Beispiel an die Kleiderkammer, Brillen an einen Optiker, der diese an Länder in der Dritten Welt weitergibt", erklärt Manuela Treyer. Bisher habe die Stadt Oppenau aber noch keine Fundsache versteigert.
Ehrliche Finder brachten halbvolle Kiste Bier
Das ist hingegen in Achern der Fall. Hier teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage mit, dass sie teilweise Fundgegenstände versteigert oder an soziale Einrichtungen gibt. Anschließend fließe das Geld aus der Versteigerung in den städtischen Haushalt. Anders macht es die Gemeinde Kappelrodeck: "Der Erlös aus der Fundsache fließt einem gemeinnützigen Zweck zu", sagt Martin Reichert.
Mit Ausnahme der Stadt Oppenau haben alle angefragten Gemeinden und Städten eins gemeinsam: Kann eine Fundsache nicht versteigert werden, wird sie vernichtet. Mit einem kuriosen Gegenstand kann die Stadtverwaltung Achern aufwarten: Da brachten ehrliche Finder eine halbvolle Kiste Bier vorbei. "Wir hatten mal ein Gebiss", weiß Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt Oberkich, zu berichten. Anders in der Stadt Renchen: "Ein Bartschneider, den wollte der Finder jedoch nicht haben", sagt Barbara Kimmig, Mitarbeiterin im Hauptamt der Stadt Renchen.
Wer übrigens nicht ins Fundbüro gehen kann, hat Alternativen. Wer etwas verloren hat, kann einen Blick in das Amtsblatt werfen oder auf dem Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt nach seiner verlorenen Sache nachsehen.
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