Friseurbetriebe dürfen Montag wieder öffnen
Die Auflagen sind streng
Ortenau (ag). Eigentlich hat Heike Hartmann im Augenblick absolut keine Zeit, Interviews zu geben. Die Obermeisterin der Friseurinnung Ortenau hat nämlich alle Hände voll zu tun, ihren eigenen Salon auf die Öffnung am Montag vorzubereiten. Die Auflagen und Hygienevorschriften sind enorm. Im Salon müssen alle Anwesenden Mund und Nase bedecken. Der Friseurstuhl muss nach jedem Kunden mit Seifenlauge gereinigt, das Werkzeug wie Scheren desinfiziert werden. Es gelten Abstandsregeln, den Salon dürfen ausschließlich Kunden betreten, die einen festen Termin haben und sich dort auch nur so lange aufhalten, wie es für den Service erforderlich ist, um nur einige der Bestimmungen zu nennen. Heike Hartmann hat bei sich den Wartebereich abgesperrt, mit Klebeband Markierungen auf dem Boden angebracht sowie vieles mehr vorbereitet. Aber sie will sich nicht beschweren: "Meine beiden Angestellten und ich sind ja unendlich froh, dass wir überhaupt wieder öffnen dürfen."
Preiserhöhungen
398 Friseurbetriebe gibt es im Ortenaukreis, alle sind verpflichtend in der Handwerkskammer, die Mitgliedschaft in der Innung ist laut der Obermeisterin freiwillig. Sechs Wochen lang mussten alle Salons wegen der Coronakrise geschlossen bleiben. "Eine Katastrophe für unsere Branche, viele Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand", beschreibt Heike Hartmann die Situation. Bei vielen herrsche pure Existenzangst. Zwar könnten auch Friseurbetriebe Soforthilfe beantragen. Diese hätten aber noch längst nicht alle erhalten. Außerdem könne diese den Verdienstausfall der vergangenen sechs Wochen nicht wirklich kompensieren. Hinzu kämen nun erhebliche Zusatzkosten aufgrund der strengen Hygieneauflagen. "Den meisten bleibt gar nichts anderes übrig, als die Preise zu erhöhen oder einen Hygienezuschlag zu erheben, um zu überleben", sagt die Obermeisterin. Sie selbst berechnet in ihrem Salon bei Haarschnitten mit Waschen und Föhnen zwei Euro Hygienezuschlag, bei Farbe oder Dauerwelle fünf Euro. Das sei der Selbstkostenpreis, wenn dies überhaupt ausreiche. Wenigstens herrsche kein Mangel an Desinfektionsmitteln. Informationen über entsprechende Quellen prüft und gibt die Obermeisterin weiter.
Kundenlisten
Übrigens darf laut Landesverordung nicht mehr trocken geschnitten werden. Kunden müssen die Haare gewaschen werden. Außerdem sind die Salons laut der Obermeisterin von der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angehalten, Kundenlisten zu führen. In diese sollen Namen, Adressen und Telefonnummern eingetragen werden. Sollte anschließend einer der Kunden positiv auf Covid-19 getestet werden, könnte die BGW die anderen Salonbesucher entsprechend informieren.
Öffnungszeiten
Unabhängig von den Auflagen freut sich die Innungsobermeisterin über das rege Interesse der Ortenauer an einem Friseurtermin. Um dem Ansturm gerecht zu werden, würden viele nun verlängerte Öffungszeiten anbieten. "Theoretisch dürfen wir von montags bis samstags von 0 bis 24 Uhr öffnen. Das ist personell aber natürlich nicht zu stemmen."
"Wir wollen, dass unsere Kunden und auch wir selbst gesund bleiben", so die Innungsobermeisterin und gibt zu bedenken: "Sollte die Zahl der Infizierten wieder ansteigen, könnten die Lockerungen schnell wieder zurückgenommen werden."
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