Europawahl
Brüssel muss Argusaugen der Abgeordneten fürchten

Fahnen wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. | Foto: pixabay.com
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Ortenau (set). 500 Millionen – genau so viele Menschen bevölkern die Europäische Union. Ein Teil dieser EU-Bürger aus insgesamt 28 Mitgliedsstaaten entscheidet am 26. Mai über die Neubesetzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Doch welche Kompetenzen hat das hohe Haus überhaupt? Mehr noch: Wen wählen die Wahlberechtigten da eigentlich?

Gewaltenteilung

Spricht man in Deutschland von der Gewaltenteilung, sind Legislative, Exekutive und Judikative gemeint. Der erste Begriff wird als gesetzgebende Gewalt übersetzt. Im Falle der Bundesrepublik ist das der Bundestag. Übertragen auf Europa ist das Europäische Parlament gemeint.

Es ist zusammen mit dem EU-Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Union, für die Gesetzgebung zuständig. Im Falle eines Gesetzentwurfs sind Ausschüsse mit genau einer Aufgabe betraut: Sie beraten über den Entwurf und letztlich stimmen im Parlament die Abgeordneten über das Gesetzesvorhaben ab.

Unterschied liegt im Detail

Der Unterschied zum deutschen System liegt im Detail: Von sich aus können die genannten Institutionen keine Entwürfe für Gesetze einbringen. Dieses Recht besitzt nur die Europäische Kommission in Brüssel.

Neben dem Gesetzgebungsverfahren hat das Parlament noch drei weitere Aufgaben: Wahl des Kommissionspräsidenten, Ausgaben der EU genehmigen sowie die Kontrolle der Kommission. Bei der genannten Wahl schickt sich momentan Manfred Weber von der bayrischen CSU an, eben jener Präsident zu werden.

vier große Aufgaben

Die zweite Aufgabe wird auch Haushaltsrecht bezeichnet: Hier geht es konkret darum, wie viel Geld die EU ausgeben darf. Die vierte und letzte Aufgabe des Parlaments beschreibt eine Kontrollfunktion: Die Kommission muss gegenüber den EU-Parlamentariern, wenn nötig, über ihre Schritte Rechenschaft ablegen.

Anders als mancher vielleicht vermuten mag, schließen sich die gewählten Abgeordneten nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit zusammen. Dahingehend ist eher die politische Richtung entscheidend.

Fraktionen im EU-Parlament

Um eine Fraktion bilden zu können, müssen in dem Zusammenschluss Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein und sich mindestens 25 Abgeordnete unter gleicher Richtung zusammenfinden.

Insgesamt hat das Europaparlament acht Fraktionen. Die Christdemokraten finden sich in der Europäischen Volkspartei wieder. Die Sozialdemokraten sind in einer gleichnamigen Allianz, ebenso die FDP: Allianz der Liberalen und Demokraten.

Kleine Parteien

Die Partei Die Linke hat sich der Fraktion der Europäischen Linken angeschlossen. Die Grünen finden sich in der Freien Europäischen Allianz. Schlussendlich die AfD: Sie ist der Fraktion Europa der Freiheit und direkten Demokratie beigetreten.

Seit 2014 haben auch Vertreter von Kleinstparteien, zumindest aus Deutschland, eine Chance auf einen Sitz im EU-Parlament. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig. So zog beispielsweise bei der Europa-Wahl 2014 die Satirepartei Die Partei ins Parlament ein.

Fahnen wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel. | Foto: pixabay.com
Das Europäische Parlament in Straßburg | Foto: srcrolard/pixabay.com

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