Wenn das Vermögen nicht reicht
Bis zu 3.400 Euro fallen für Heimplatz an

Wer den Alltag nicht mehr selbst bestreiten kann, ist auf einen Pflegeplatz angewiesen. | Foto: AOK-Mediendienst
  • Wer den Alltag nicht mehr selbst bestreiten kann, ist auf einen Pflegeplatz angewiesen.
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Ortenau (ds). Ob alters- oder krankheitsbedingt: Laut Statistischem Landesamt sind rund 94.000 Menschen (Stand 2019) in Baden-Württemberg auf vollstationäre Pflege angewiesen. Nicht nur, dass allzu oft die Wartelisten für einen Pflegeplatz lang sind, auch die Kosten, die nur teilweise von der Pflegekasse getragen werden, sind mehr als beachtlich. Doch nicht immer reicht das eigene Vermögen zur Finanzierung aus. Wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Unterstützung es bei der Finanzierung des Eigenanteils gibt, hat die Guller-Redaktion nachgefragt.

Individuelle Pflegesätze

Rund 4.100 Menschen werden in der Ortenau in insgesamt 62 Einrichtungen gepflegt. "Jedes Pflegeheim verhandelt mit den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe individuelle Pflegesätze, so dass sich die Kosten unterscheiden", erklärt die Pressestelle des Landratsamts. Diese setzen sich zusammen aus dem Pflegegeld für den jeweiligen Pflegegrad, den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, der Ausbildungsumlage und den Investitionskosten, die der Refinanzierung von Bau, Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude dienen. "Darüber hinaus können Zusatzleistungen, zum Beispiel für den Nachmittagskaffee oder den Wäscheservice, abgerechnet werden", so das Landratsamt weiter. Je nach Pflegegrad fallen die Leistungen der Pflegekasse bei stationärer Versorgung unterschiedlich aus: So werden 770 Euro bei Pflegegrad 2 bezahlt, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5. Für den Bewohner wichtig ist der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), also der Anteil an den Pflegekosten, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht und von den Bewohnern einer Pflegeinrichtung selbst bezahlt werden muss. "Der EEE variiert bei den Pflegeheimen im Ortenaukreis, die Eigenanteile liegen zwischen rund 2.200 bis rund 3.400 Euro", informiert die Pressestelle. Etwas Entlastung erfahren Heimbewohner seit dem 1. Januar: "Zusätzlich beteiligt sich die Pflegekasse aufgrund der Pflegereform nun schrittweise gestaffelt nach der Dauer der Pflege am vom Heimbewohner zu zahlenden Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen", erklärt das Landratsamt. Für Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 betrage der Leistungszuschlag fünf Prozent des Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres, 25 Prozent, wenn sie mehr als zwölf Monate in der Einrichtung lebten, 45 Prozent bei mehr als 24 Monaten und 70 Prozent bei mehr als 36 Monaten. "Zu den pflegebedingten Aufwendungen zählen auch die Ausbildungsumlagen, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten", unterstreicht die Behörde.

Finanzierung des Eigenanteils

Zur Finanzierung des Eigenanteils müssten neben der eigenen Rente oder dem eigenen Vermögen außerdem das Einkommen und Vermögen von Ehegatten und Lebenspartnern, weitere Einkommen wie Mieteinnahmen oder Beihilfeansprüche, vertragliche Ansprüche etwa aus Übergabeverträgen sowie Ansprüche aus Schenkungen herangezogen werden. "Sind diese vorrangigen Ansprüche ausgeschöpft und die Heimkosten noch nicht gedeckt, so kann ein Antrag auf Übernahme der restlichen Kosten beim Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege beantragt werden", informiert das Landratsamt. Voraussetzung für die Übernahme von Pflegeheimkosten durch den Sozialhilfeträger sei jedoch immer der individuelle Bedarf im Einzelfall. "Aktuell beträgt die Sozialhilfequote bei stationärer Hilfe zur Pflege rund 30 Prozent", erklärt die Pressestelle des Landratsamts.

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