Gilt fürs gesamte Ortenau Klinikum
Besucherregelung wird ab Montag gelockert
Ortenau (st). In allen Häusern des Ortenau Klinikums sowie im Pflege- und Betreuungsheim Ortenau sind ab Montag, 18. Mai, unter bestimmten Voraussetzungen wieder Patientenbesuche möglich. Der Klinikverbund lockert damit auf der Grundlage der neuen Bestimmungen des Landes das ab Mitte März wegen der Corona-Pandemie eingeführte Besuchsverbot.
Jeder Covid-19 freie Patient oder Bewohner darf ab Montag eine Person bestimmen, die eine dauerhafte Zugangsberechtigung für die Klinik beziehungsweise das Pflegeheim erhält. Auch Väter von Neugeborenen dürfen damit wieder die Wochenbettstation aufsuchen. In den vergangenen Wochen wurde die personalisierte Zugangsberechtigung als Ausnahmeregelung bereits insbesondere bei Besuchern von sterbenden Patienten sowie minderjährigen Kindern in der Klinik angewendet. Die Zugangsberechtigung enthält neben persönlichen Daten auch wichtige Informationen zu notwendigen Schutzvorkehrungen. Wie bisher müssen Besucher in der Klinik einen professionellen Mundschutz tragen, der bei Bedarf an der Pforte erhältlich ist. Im Pflegeheim soll eine FFP-2-Maske getragen werden, die käuflich vor Ort erworben werden kann.
In allen Kliniken ist eine tägliche Besuchszeit von 15 bis 18 Uhr festgelegt, damit Besuche möglichst außerhalb des üblichen Tagesgeschäfts stattfinden und in der Klinik nicht zu viele Menschen aufeinandertreffen. Weiterhin ist der Empfang des Besuchers nur im Patientenzimmer erlaubt, um Menschengruppen in den Gängen zu vermeiden. Für den Besuch von Covid-19 Patienten und isolierten Verdachtsfällen gilt in den Kliniken weiterhin das Besuchsverbot mit den etablierten Ausnahmen insbesondere für sterbende Patienten.
Im Pflege- und Betreuungsheim ist die Besuchszeit telefonisch zu vereinbaren. Sind dort wegen bestätigter Covid-19-Erkrankungen Quarantänemaßnahmen notwendig, wird das neue Besuchsrecht vorübergehend ausgesetzt.
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