Regionalverband Südlicher Oberrhein
Ausbau der erneuerbaren Energien

Ursprünglich waren es drei Windräder und damit war die Hornisgrinde der erste Windpark im Land. | Foto: Archivfoto: as
  • Ursprünglich waren es drei Windräder und damit war die Hornisgrinde der erste Windpark im Land.
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Ortenau (st) Der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat Stand und Herausforderungen der Energiewende diskutiert und sich über den aktuellen Stand der Regionalplan Fortschreibungen „Solarenergie“ und „Windenergie“ informiert. Die bundes- und landespolitischen Zielsetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land waren Gegenstand eines einleitenden Impulsreferats von Professor Dirk Schindler von der Universität Freiburg, heißt es in einer Pressemitteilung.
Klimaveränderungen
Im Austausch mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung wies der stellvertretende Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats Baden-Württemberg auf die bereits erkennbaren Klimaveränderungen und die Erforderlichkeit zur raschen und konsequenten Minderung des CO2-Ausstoßes, insbesondere der energiebedingten Treibhausgasemissionen, hin. Durch die Installation von PV- und Windenergieanlagen habe sich der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung am Bruttostromverbrauch 2023 in Baden-Württemberg auf rund 31 Prozent erhöht. Es brauche daher weiterhin enorme Anstrengungen zur Klimaneutralität – zumal der Strombedarf derzeit nur rund ein Fünftel des gesamten Energiebedarfs im Land ausmacht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Anschließend stellte die Verbandsverwaltung den Verfahrensstand der Regionalplan Fortschreibungen „Solarenergie“ und „Windenergie“ vor. In der Zeit vom 6. Juni bis einschließlich 7. Juli 2024 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für beide Verfahren stattgefunden. Öffentliche Stellen und Verbände konnten Ihre Stellungnahme bis zum 30. August 2024 abgeben. Zahlreiche Städte und Gemeinden hatten jedoch aufgrund der Kommunalwahlen und anschließenden Sommerpause eine Fristverlängerung bis zum 30. September erhalten. Die Einwendungen werden nun von der Verbandsverwaltung geprüft.

Einwendungen

Die Einwendungen zu beiden Verfahren nehmen größtenteils Bezug auf die in den Planentwürfen enthaltenen konkreten Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beziehungsweise für Windkraftanlagen. Bereits jetzt sei klar: Allen Forderungen nach Rücknahme von Gebieten könne nicht gefolgt werden, da sonst die Flächenziele nicht erreicht würden, so Verbandsdirektor Wolfgang Brucker. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz geben vor, dass die Regionalverbände in Baden-Württemberg mindestens 0,2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für Solarenergienutzung und mindestens 1,8 Prozent für Windenergienutzung sichern sollen. Wenn die Region bei der Windenergie am Ende nicht das Flächenziel von 1,8 Prozent erreicht, sieht der Bundesgesetzgeber vor, dass Windkraftanlagen in der gesamten Region Südlichen Oberrhein als privilegiert gelten und einer planerischen Steuerung vollständig entzogen sind.
Im Rahmen der Regionalplan Fortschreibungen „Solarenergie“ haben rund 100 Privatpersonen und 150 Institutionen eine Stellungnahme abgegeben, davon etwa 80 Städte und Gemeinden. Eine starke Ablehnung gegen die flächenintensive Energieerzeugung auf Ackerböden durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen kommt von der Landwirtschaftsverwaltung, aber auch von vielen Kommunen.

Argumente zählen

Zu den geplanten Gebieten für die Windkraftnutzung haben rund 5.000 Personen und 200 Institutionen Stellungnahmen eingereicht, davon etwa 100 Städte und Gemeinden. Rund 2.300 Personen haben über Unterschriftenlisten eine Einwendung abgegeben. Verbandsvorsitzender Otto Neideck wies in diesem Zusammenhang darauf hin: „Es zählt das fachliche Argument und nicht die Anzahl oder der Umfang an Stellungnahmen.“ In den privat abgegebenen Stellungnahmen wird überwiegend auf den Schallschutz sowie auf Wasser-, Arten-, Natur- und Landschaftsschutz abgestellt, aber beispielsweise auch auf die Beeinträchtigung der Gleitschirmflieger. Zentrales Thema der kommunalen Stellungnahmen ist das Landschaftsbild.
Es zeichnet sich für beide Verfahren eine aufwendige Rückkoppelung mit den Fachbehörden, teilweise auch Gemeinden ab. Dies sei angesichts der Beschleunigungsbemühungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zwar ärgerlich, im Sinne der Akzeptanz und Qualität der Planung jedoch unumgänglich, bemerkte der Verbandsvorsitzende Otto Neideck. Beide Verfahren werden darüber hinaus von einer anhaltend hohen Dynamik der gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema erneuerbare Energien erschwert.
Die Verbandsverwaltung erwartet nach derzeitigem Erkenntnisstand, dass für die Regionalplan Fortschreibung „Solarenergie“ kein weiteres Anhörungsverfahren notwendig erscheint. Für das Verfahren „Windenergie“ wird aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen – wie geplant – ein zweites Offenlage- und Beteiligungsverfahren durchzuführen sein. Beide Gebietskulissen werden sich im Vergleich zu den im Mai 2024 beschlossenen Planentwürfe merklich verkleinern, dennoch sollen die Flächenziele erreicht werden.

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