Tierseuche im Blick
Afrikanische Schweinepest: Proben sind Pflicht
Ortenau (gro) Am Freitag vor einer Woche wurde der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg bekannt. Im Rhein-Neckar-Kreis wurde ein verendetes Tier positiv getestet. In der Ortenau wurden bislang noch keine Fälle gemeldet.
"Die Gefahr einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist nicht neu", teilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Ortenaukreis auf Anfrage der Guller-Redaktion mit. Daher würden landesweit und damit auch in der Ortenau schon länger umfangreiche Vorbereitungen für einen möglichen Ausbruch getroffen. "Der Ortenaukreis hat sich 2018 und zuletzt 2022/23 an landesweiten Tierseuchenübungen zu ASP beteiligt", heißt es aus dem Landratsamt. Die Planungen seien 2022 beim Ausbruch im Landkreis Emmendingen überprüft worden, als mit einer Ausbreitung auch in den Ortenaukreis habe gerechnet werden müssen: "Die Beteiligten innerhalb des Landratsamtes werden regelmäßig über die Situation informiert und fortgebildet."
Monitoring läuft
Derzeit gebe es weder in der Ortenau noch in angrenzenden Kreisen oder Gebieten einen Verdachtsfall oder Ausbruch. "Seit Jahren werden landesweit stichprobenweise Blutproben von erlegten Wildschweinen untersucht", beschreibt das Amt für Veterinärwesen das Monitoring. Dazu würden Jägern Probesets zur Verfügung gestellt. "Ein besonderes Augenmerk soll auf die Erfassung von sogenannten Risikotieren, also verendet aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen gelegt werden, da diese einen besonders wertvollen Hinweis auf einen möglichen Seucheneintrag liefern können und daher stets beprobt werden sollten. Bislang waren sämtliche Untersuchungen aus dem Ortenaukreis negativ", informiert das Landratsamt.
Da es keine Fälle von ASP in der Ortenau gebe, seien bislang auch keine Restriktionszonen wie im betroffenen Rhein-Neckar-Kreis eingerichtet worden. Wildschweine dürften nach wie vor bejagt werden. "Es ist sogar von außerordentlichem Interesse, die Wildschweindichte so gering wie möglich zu halten. Den Jägern ist daher für die zeitintensive und meist schwierige Jagd von Schwarzwild ausdrücklich zu danken", erklärt das Amt für Veterinärwesen. Die Jagd solle nur in bestimmten, bereits infizierten Bereichen ruhen. Mit dieser Maßnahme solle vermieden werden, dass bereits infizierte, aber noch nicht schwer erkrankte Tiere beunruhigt würden, welche dann durch Abwandern die Seuche in bislang noch nicht betroffene Gebiete verschleppen könnten.
Keine Entwarnung
Entwarnung geben die Spezialisten aus dem Landratsamt nicht: "Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vom hessisch-pfälzischen Geschehen in weitere, angrenzende Gebiete durch Wanderbewegungen von Wildschweinen ist durchaus möglich." Eine Aussage, ob, wann oder mit welcher Wahrscheinlichkeit die Seuche auf diesem Weg den Ortenaukreis erreiche, könne aber nicht getroffen werden. Die zurückliegenden, inselartigen Ausbrüche, nicht zuletzt in Emmendingen 2022 und gerade auch der Erstausbruch in Hessen würden dagegen zeigen, dass eine Verschleppung von infiziertem Material durch den Menschen über hunderte von Kilometern vom nächstgelegenen Ausbruch entfernt die eigentliche große Gefahr darstelle.
Hintergrund
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt sich um eine schwere, hochansteckende und unheilbare Viruserkrankung, die ausschließlich gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich.Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Afrikanische Schweinepest
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