Regionale Windkraftplanung
Achertal bereitet Stellungnahme vor
Ortenau (st) Die Teilfortschreibung „Solar“ und „Wind“ für den Regionalplan sorgt aktuell für Diskussionen. Auch im Achertal plant der Regionalverband Südlicher Oberrhein mehrere Vorrangflächen für regionalbedeutsame Windkraftanlagen, in Summe geht es um über 130 Hektar.
Die Gemeinden und Gemeindeverwaltungsverbände haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Davon möchten Seebach, Ottenhöfen im Schwarzwald und Kappelrodeck Gebrauch machen - als Gemeinden und mit dem gemeinsamen Gemeindeverwaltungsverband „Achertal“. Die interkommunale Abstimmung läuft und eine gemeinsame Stoßrichtung scheint aus Sicht der Bürgermeister auch hierbei möglich, wenngleich eine Beratung in den einzelnen Orts-Gremien noch aussteht, so eine gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden.
Kritik an Planung
Spätestens Ende September wird auch im Gemeindeverwaltungsverband eine gemeinschaftliche Stellungnahme Teil der Beratung und Beschlussfassung der Verbandsversammlung sein.
Um den Meinungsbildungsprozess in den Gremien bestmöglich vorzubereiten und kommunale Einflussmöglichkeiten auszuloten, haben Bürgermeister Reinhard Schmälze (Seebach), Bürgermeister Hans- Jürgen Decker (Ottenhöfen im Schwarzwald), Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Stefan Hattenbach (Kappelrodeck), Ortsvorsteher Johannes Börsig (Waldulm) gemeinsam mit dem Kappelrodecker Bauamtsleiter Fabian Bimmerle, der auch die Verbandsverwaltung in diesem Themenfeld wahrnimmt, dieser Tage den Regionalverband aufgesucht. Im direkten Gespräch mit dem Verbandsdirektor Wolfgang Brucker und der Verbandsverwaltung wurde dabei auch die Kritik an der Systematik der Planung adressiert. Diese steuert den Windkraftausbau beispielweise über Flächenziele, nicht über die installierte Leistung als relevanten Beitrag zur Erzeugung regenerativer Windenergie.
Kleinparzellige Flächen unter drei Hektar, wie sie im Schwarzwald Gang und Gäbe sind und signifikant Windkraftstrom erzeugen, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Landschaftsschutzgebiete, die viele Grundstückseigentümer und die Land- und Forstwirtschaft in vielen Fällen reglementieren, spielen für die Windenergieanlagen neuerdings nun keine Rolle mehr.
Konkret angesprochen wurden das Windkraft-Vorranggebiet W-7-1 beim „Mösbacher Rebberg“ auf der Gemarkung Achern und W-7-2 beim „Kutzenstein“ auf der Gemarkung Renchen, die zusammen eine Fläche von 7,3 Hektar haben und wo das Schutzgut Landschaft nach den Panunterlagen erheblich bis sehr erheblich negativ betroffen ist, insbesondere für Kappelrodeck und Waldulm.
Das 9,3 Hektar große W-6 im Bereich Hagenberg/Kappler Buchwald ist ebenfalls ein Vorranggebiet, bei dem das Schutzgut Landschaft sehr erheblich negativ betroffen ist und das im „Vierländereck“ von Seebach, Ottenhöfen, Sasbachwalden und Kappelrodeck liegt.
Im Bereich Schwend/Buchwald ist das 41,6 Hektar große Vorranggebiet W-9 geplant, zum allergrößten Teil auf Waldulmer Gemarkung, mit einem kleinen Anteil in der „Ringelbacher Enklave“ der Stadt Oberkirch. Es gehört zu den Flächen, bei denen nach den Planunterlagen des Regionalverbandes von besonders erheblichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist.
Das 42,6 Hektar große Vorranggebiet W-5 unterhalb der B500 im Bereich des Brandkopfs liegt auf den Gemarkungen von Achern, Sasbachwalden und Sasbach, tangiert andere Windkraftplanungen und liegt in der Nähe von Seebach.
Das Vorranggebiet W-11 im Bereich Eselskopf hat 30,1 Hektar und liegt auf den Gemarkungen von Lautenbach, Oppenau und Ottenhöfen.
Gemeinsam mit der Verbandsverwaltungen wurden die einzelnen Für und Wider der Flächen und deren potenzieller Beitrag zum Windkraftausbau eruiert.
Realitätsfern
„Letztlich scheint möglich, dass vom Regionalverband mit dem Regionalplan Wind zwar dem Planungsauftrag des Landes und Bundes Genüge getan wird. Die Planungen gehen aber vielerorts an der Realität vorbei. Was im Ergebnis einerseits für Unmut sorgt und andererseits hebbare Windkraftpotenziale außer Acht lässt“, so die drei Bürgermeister im Fazit.
In den nächsten Wochen werden die Gemeinderäte und die Verbandsversammlung damit die anspruchsvolle Aufgabe haben, eine sachgerechte und abgewogene Stellungnahme zu den betreffenden Gebieten abzugeben. Für die Bürger endet diese Möglichkeit bereits mit dem heutigen 7. Juli. Nur noch bis heute kann jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse windbeteiligung@rvso.de Stellung nehmen.
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