Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
90 Neu-Infektionen wurden bestätigt
Ortenau (st). 90 der am Dienstag, 19. Januar, vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises ermittelten positiven Labornachweise wurden vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der vergangenen sieben Tage bei 455 bestätigten Neuinfektionen „105,6“. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 10.690.Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „104,8“.
9.360 an Covid-19 erkrankte Personen im Ortenaukreis gelten inzwischen als genesen.
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (2); Biberach (2); Durbach (1); Ettenheim (3); Friesenheim (4); Gengenbach (2); Haslach (1); Hausach (2); Hofstetten (4); Hohberg (2); Hornberg (4); Kappel-Grafenhausen (1); Kappelrodeck (1), Kehl (6); Kippenheim (2); Lahr (11); Mahlberg (5); Mühlenbach (1); Neuried (1); Oberkirch (7); Offenburg (12); Oppenau (2); Rheinau (1),; Rust (1); Sasbach (1); Schuttertal (1); Seelbach (4); Steinach (2); Wolfach (1) und Zell am Harmersbach (1).
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart hat am Dienstag, 19. Januar, zehn neu hinzugekommene Todesfälle im Ortenaukreis gemeldet. Es handelt sich dabei um fünf Nachmeldungen von Dezember und drei Nachmeldungen von Anfang Januar. Der Grund, weshalb sie jetzt erst im Lagebericht auftauchen, liegt darin, dass das Gesundheitsamt des Ortenaukreises einen Totenschein und eine schriftliche ärztliche Meldung benötigt. Diese bestätigt, dass die Person an oder mit Covid-19 verstorben ist. Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss darauf, wie schnell Todesfälle übermittelt werden, es steht jedoch mit den Beteiligten in enger Kooperation um die Meldewege zu optimieren.
Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen.
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/intensivregister unter dem Reiter „Kartenansicht“ einsehbar. Auf dieser Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist abrufbar unter https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/.
335 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 im Ortenaukreis verstorben, der Altersmedian liegt dabei bei 84 Jahren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen waren 70 Prozent der Personen 80 Jahre und älter und 25 Prozent zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle pro 100.000 Einwohner liegt der Ortenaukreis an neunter Stelle in Baden-Württemberg (alle Werte: Stand 19.01, 16 Uhr, LGA).
Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Covid-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.