Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
64 Neu-Infektionen wurden bestätigt
Ortenau (st). 64 der am Donnerstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Donnerstagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der vergangenen sieben Tage bei 240 bestätigten Neuinfektionen „55,7“ (Stand 22. Oktober, 16 Uhr).
Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Oberharmersbach (2), Offenburg (12), Schutterwald (7), Gengenbach (4), Rheinau, Achern (4), Lahr (12), Ortenberg, Lautenbach, Zell, Willstätt, Appenweier (2), Renchen (2), Kehl (6), Mahlberg (2), Durbach, Seebach, Neuried, Schwanau und Sasbach. Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.191.
Ansteckung vor allem im privaten Umfeld und bei Chorproben
Aktuell stecken sich im Ortenaukreis viele Menschen im privaten Umfeld an. Das decke sich auch mit den aktuellen Angaben des Robert-Koch-Institut, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes des Ortenaukreises. „In den vergangenen Tagen häufen sich Neuinfektionen, die auf private Treffen zurückzuführen sind. Wir konnten feststellen, dass es sich dabei auch vermehrt um kleinere Zusammenkünfte handelte, die also nach der Corona-Verordnung erlaubt waren“, so Bressau.
Auch seien zuletzt Chorproben Ursprung von Ansteckungen gewesen. „Das Infektionsrisiko beim Singen ist erhöht, weil dabei verstärkt Aerosole ausgestoßen werden, das sind winzigste Speicheltröpfchen, die beim Ausatmen in die Luft gelangen und für eine gewisse Zeit durch den Raum schweben“, erklärt die Gesundheitsamtsleiterin.
Bressau appelliert, auch weiterhin die sogenannten „AHA-Regeln“ - Abstand, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen - dringend zu beachten, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. „Im Herbst und Winter halten wir uns vermehrt in geschlossenen Räumen auf, da ist auch das regelmäßige Lüften sehr wichtig“, betont Bressau.
Informationsquellen
Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Covid-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.
Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es ab weiterhin immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar unter diesem Link.
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