Stichwort Jugendamt
254 Kinder und Jugendliche werden betreut
Ortenau (st). Im Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis kümmern sich hauptamtliche Verwaltungsfachkräfte und Sozialpädagogen aktuell um 254 Kinder und Jugendliche, deren Eltern vom Gericht das elterliche Sorgerecht entzogen wurde, davon 38 junge Menschen, die als unbegleitete minderjährige Ausländer allein in den Ortenaukreis eingereist sind.
Familiengericht entscheidet
„Eltern können in Situationen kommen, in denen sie nicht mehr in der Lage sind, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Bereichs Verwaltung beim Jugendamt. „Das Familiengericht entscheidet, ob die elterliche Sorge bei den Eltern bleiben kann oder nicht.“ Ist das Wohl des Kindes gefährdet, trifft das Gericht Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr. Muss die gesamte elterliche Sorge entzogen werden, wird für das Kind Vormundschaft angeordnet.
Dies gilt etwa, wenn Kinder oder Jugendliche aus dem Ausland ohne Eltern nach Deutschland einreisen, etwa wenn sie auf der Flucht von ihren Familien getrennt wurden. In diesem Fall ruht die elterliche Sorge. Der Vormund wird dann für die gesamte Lebenssituation und -planung des Kindes oder Jugendlichen verantwortlich.
Vormundschaft
Vormundschaft tritt auch ein, wenn die Mutter minderjährig ist oder die Eltern sich an einem unbekannten Ort befinden, inhaftiert oder schwer erkrankt sind oder auch im Todesfall der Sorgeberechtigten. Werden Teile der elterlichen Sorge entzogen, handelt es sich um eine Pflegschaft. Der Amtspfleger beim Jugendamt ist dann für die übertragenen Teilbereiche verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Suche eines kontinuierlichen, dem Wohl des Kindes entsprechenden Lebensmittelpunktes. Gefährden Eltern das Vermögen des Kindes, genügt es, wenn die Vermögenssorge auf den Pfleger übertragen wird. Verweigern Eltern ihrem Kind eine ärztlich notwendige Behandlung oder Operation, kann das Gericht die Gesundheitsfürsorge auf das Jugendamt übertragen. Die Einwilligung zu ärztlichen Eingriffen gehört genauso zu den Aufgaben eines Vormunds oder Pflegers wie der Abschluss von Ausbildungsverträgen, die Regelung von ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die Klärung der Krankenversicherung oder die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Als Ergänzungspfleger entscheiden die Fachleute der Abteilung Vormundschaften/Pflegschaften auch darüber, ob der Minderjährige als Zeuge in einem Strafverfahren aussagt oder vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Monatlicher persönlicher Kontakt
Um gute Entscheidungen treffen zu können, suchen die Mitarbeitenden des Jugendamts mindestens einmal im Monat den persönlichen Kontakt mit ihren Mündeln in ihrer häuslichen Umgebung. „Oft finden jedoch Besuche häufiger statt, immer dann, wenn es die Situation erfordert. Für den Amtsvormund sind die Kontakte sehr wichtig, um zu sehen, wie es dem Mündel geht und um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Denn auf dem Hintergrund der persönlichen Kontakte trifft der Vormund seine Entscheidungen“, so Oswald. Darüber hinaus gebe es einen engen Austausch mit den Kommunalen Sozialen Diensten, den Jugendhilfeeinrichtungen und Pflegefamilien, den Kindergärten und Schulen, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
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