Staatsanwaltschaft Offenburg
2019 gab es 31.806 Ermittlungsverfahren

Staasanwaltschaft in Offenburg | Foto: set

Ortenau (st). Im Jahr 2019 wurden bei der Staatsanwaltschaft Offenburg 20.329 Ermittlungsverfahren gegen 22.646 bekannte Täter geführt. Im Vorjahr waren es 20.339 Verfahren. Hinzu kamen 11.477 Ermittlungsverfahren (Vorjahr 11.487) gegen unbekannte Täter. Die Zahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter nahm damit gegenüber dem Vorjahr um zehn oder 0,05 Prozent ab.

Betrug und Untreue

Die meisten Verfahren gegen bekannte Straftäter entfielen im vergangenen Jahr auf Betrug und Untreue mit 3.960 Verfahren (19,5 Prozent, zum Vorjahr plus sechs Prozent), Verkehrsstraftaten mit 3.575 Verfahren (17,6 Prozent, zum Vorjahr plus 3,8 Prozent), Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, insbesondere unerlaubte Einreise mit 2.145 Verfahren (10,6 Prozent, zum Vorjahr minus 12,5 Prozent), Diebstahl und Unterschlagung mit 2.345 Verfahren (11,5 Prozent, zum Vorjahr minus 10,5 Prozent), vorsätzliche Körperverletzung mit 1.776 Verfahren (8,7 Prozent, zum Vorjahr minus 0,8 Prozent), Betäubungsmitteldelikte mit 2.034 Verfahren (zehn Prozent, zum Vorjahr plus 14,5 Prozent).

Sexualstraftaten

Ferner waren im Jahr 2019 folgende Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter anhängig: 205 Verfahren wegen Sexualstraftaten (Vorjahr 198), 87 wegen Verbreitung und Besitzes von pornographischen, insbesondere kinderpornographischen Schriften und Bildern (Vorjahr 49), 13 wegen Einschleusens von Ausländern (Vorjahr 16), 78 wegen politischer Strafsachen (Vorjahr 48), 23 wegen versuchten Tötungsdelikten (Vorjahr 20).

Klage

Die Staatsanwaltschaft schloss 4.117 Verfahren (Vorjahr 4.420) mit öffentlicher Klage – Anklagen, vereinfachtes Jugendverfahren und Strafbefehlsanträge – ab, wobei in 836 Verfahren (Vorjahr 904) Anklage erhoben oder ein vereinfachtes Jugendverfahren beantragt und in 3.281 Verfahren (Vorjahr 3.516) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt wurde. Von den Strafbefehlen wurden rund 65 Prozent ohne Haupt-verhandlung rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt wurde.
Gegen Jugendliche und Heranwachsende gingen 3.424 Ermittlungsverfahren neu ein. Dem stehen 3.767 im Vorjahr gegenüber. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme um 343 Verfahren oder neun Prozent. Der Anteil der Jugendstrafsachen an der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen be-kannte Straftäter belief sich im Jahr 2019 auf 17 Prozent.
Die Arbeit wurde von insgesamt 57 Mitarbeitern in den Ermittlungsabteilungen sowie im Vollstreckungs- und Verwaltungsbereich bewältigt, darunter 19 Staatsanwälte und Amtsanwälte. Durchschnittlich hatte 2019 jeder der Staats- und Amtsanwälte 1.070 Verfahren gegen bekannte Straftäter zu bearbeiten.

Haus des Jugendrechts

"Besonders hervorheben möchte ich die Aufnahme des Betriebs im Haus des Jugendrechts Offenburg am 17. Februar", so der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer. "Diese in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Offenburg, dem Landratsamt Ortenaukreis und dem Amtsgericht Offenburg ins Leben gerufene Einrichtung erlaubt es uns, gezielt und passgenau auf jugendliche Straftäter einzuwirken und leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Straftaten und zum Opferschutz. Leider kann die ursprünglich für Anfang Juli geplante offizielle Einweihungsfeier, zu der sowohl Justizminister Wolf als auch Innenminister Strobl ihr Kommen zugesagt hatten, Corona-bedingt nicht stattfinden."

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